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Kundenzeitschrift
hs magazin 1/2010

HS Anwendungen


HS Personalwesen, HS Personalabrechnung

Aktuelles zu den Versionen für 2010 (Stand: 26.10.2009)

Dieses Merkblatt informiert Sie über voraussichtliche Gesetzesänderungen für 2010 sowie ihre Auswirkungen auf die in 2010 gültige Version Ihrer Anwendung. Das Merkblatt wird laufend aktualisiert, sobald uns Gesetzesänderungen bekannt werden. Erfahrungsgemäß wird über gesetzliche Änderungen jedoch erst spät entschieden.

Die neue für 2010 gültige Version Ihrer Anwendung erhalten Sie im Rahmen der Vertragswartung voraussichtlich im Januar 2010.

Rechengrößen der Sozialversicherung für 2010 (vorbehaltlich Zustimmung Bundesrat)


SV-Größen, alle Beträge in Euro

West

Ost

Monatliche Beitragsbemessungsgrenze in der
Kranken- und Pflegeversicherung

3.750

Beitragssatz KV ab 07.2009

14,9%

Ermäßigter Beitragssatz KV ab 07.2009

14,3%

Monatliche Beitragsbemessungsgrenze in der
Renten- und Arbeitslosenversicherung

5.500

4.650

Monatliche Beitragsbemessungsgrenze in der
knappschaftlichen Rentenversicherung

6.800

5.700

Beitragssatz AV (voraussichtlich)

2,8%

Allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze
(Versicherungspflichtgrenze in KV / PV)

49.950
4.162,50 (monatlich)

Besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze

45.000
3.750 (monatlich)

Monatliche Bezugsgröße RV / AV

2.555

2.170


Genannte Marken und eingetragene Warenzeichen anderer Hersteller/Unternehmen werden anerkannt.
Anhang: DokNr13224.pdf(30.4K)
© HS - Hamburger Software GmbH & Co. KG Alle Angaben ohne Gewähr, Änderungen vorbehalten
10/28/2009/dk - Dok.-Nr.: 13224

Finanzbuchhaltung: Programme zur Finanzbuchhaltung, Fibu und Buchhaltung
Lohnabrechnung: Programme zur Lohnabrechnung, Gehaltsabrechnung, Lohnbuchhaltung
Auftragsbearbeitung: Programme zur betrieblichen Auftragsbearbeitung und Warenwirtschaft
   
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