Zum Hauptinhalt springen
Tipps der Woche: Finanzbuchhaltung

Tipp Finanzbuchhaltung: Archivierung nach GoBD mit der AO-Schnittstelle

HS Produkte

Bei einer Betriebs- oder Steuerprüfung fordert das Finanzamt die steuerlich relevanten Daten nach GoBD archiviert an. Hier erfahren Sie, wie Sie Ihre Buchhaltungsdaten mit den Anwendungen HS Finanzwesen und HS Finanzbuchhaltung rechtskonform archivieren.

Die Archivierung erfolgt mithilfe des Dienstprogramms AO-Schnittstelle und kann zu einem beliebigen Zeitpunkt durchgeführt werden. Befolgen Sie dazu diese Schritte:

  1. Öffnen Sie über „Start / Programme / HS Dienstprogramme“ das Dienstprogramm AO-Schnittstelle.
  2. Gehen Sie in das Menü „Datei / Archivierung / Durchführen“.
  3. Falls erforderlich, wählen Sie zunächst die Anwendung, dann die Firma (Datenquelle) aus, für die Sie die Archivierung durchführen möchten. Melden Sie sich mit Ihrem Benutzernamen an.
  4. Doppelklicken Sie auf das Wirtschaftsjahr, das Sie archivieren möchten. Klicken Sie nun auf „Sofort archivieren“, um den Archivierungsprozess zu starten.
  5. Anschließend wird ein Protokoll gedruckt, das Sie unterschreiben müssen. Hier ist zusätzlich der Pfad notiert, unter dem die Daten abgespeichert wurden.

Hinweis: Vor der Archivierung müssen sämtliche Daten des aktuellen Wirtschaftsjahres erfasst und journalisiert sein. Sollten dennoch Daten für diesen Zeitraum nachgetragen werden müssen, überprüfen Sie den aktuellen Stand der Archivierung und führen Sie sie erneut durch. Dadurch werden alle Daten vollständig neu archiviert.