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Tipps der Woche: Lohnabrechnung

Tipp Lohnabrechnung: UV-Meldeverfahren - Abfrage der Stammdaten

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Wenn Berufsgenossenschaften am UV-Meldeverfahren teilnehmen, dann müssen die Stammdaten abgeglichen werden und die Gefahrtarifstellen der Unfallversicherung abgerufen werden.

Hierfür muss in jeder Firma unter Stammdaten / weitere Stammdaten / Firma im Bereich SV-Daten in der Liste zu den Berufsgenossenschaftsangaben die zuständige Berufsgenossenschaft, die Unternehmensnummer des Betriebes, die PIN (siehe Anschreiben der Berufsgenossenschaft) und die Betriebsnummer des Betriebes (Lohnverantwortlich/Abrechnungsstelle) angegeben sein.

UV Meldeverfahren - Abfrage der Stammdaten

Sobald Sie alle erforderlichen Angaben in der Liste erfasst haben, wird im Melde Center automatisch eine Meldung zur Abfrage der Stammdaten erstellt. Diese müssen Sie versenden. Über die Abfrage der Stammdaten werden die im Personalstamm hinterlegten Gefahrtarifstellen abgeglichen. Es wird z. B. geprüft, ob die beim Mitarbeiter angegebene Gefahrtarifstelle eine für Ihre Firma zulässige ist.

Die erfolgreiche Verarbeitung einer Stammdatenabfrage wird durch eine Rückmeldung der Stammdaten bestätigt. Um festzustellen, ob Meldungen eingegangen sind, können Sie dies in Ihrer Melde Center-Historie überprüfen: wird Ihnen im Verfahren „Abfrage der Stammdaten“ mit dem Datum der Abfrage bereits eine Rückmeldung eingespielt, ist diese meist fehlerhaft. Die Angaben im Personalstamm müssen überprüft und die Abfrage erneut versendet werden.

Nach einer erfolgreichen Abfrage der Stammdaten öffnen Sie in der Historie das Verfahren „Rückmeldungen der Stammdaten”.  Klicken Sie auf die Meldung, um das Meldeprotokoll anzuzeigen. Die Rückmeldung enthält die erforderlichen Angaben zu den Gefahrentarifstellen und deren Gültigkeit. Gleichen Sie diese mit den Angaben im Personalstamm der Mitarbeiter ab.

Nähere Informationen hierzu finden Sie im Handbuch, Kapitel 16.4.8 "Meldungen an die Unfallversicherung".