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hs magazin 1/2010

HS Anwendungen


BilMoG - die neuen Bilanzierungsregeln
Im März 2009 hat der Bundestag das Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts (BilMoG) verabschiedet. Die neuen Bilanzierungsregeln sind verpflichtend für alle Geschäftsjahre ab 1. Januar 2010 anzuwenden. Wahlweise können sie bereits für den Jahresabschluss 2009 angewendet werden. Mit den HS Programmen
zur Finanzbuchhaltung sind Sie für die Neuregelungen gerüstet.


Aktueller Stand der Gesetzgebung
Die wesentlichen Änderungen des BilMoG im Überblick (Informationen des BMJ)

Mit dem BilMoG erfolgt die umfangreichste Modernisierung des Handelsbilanzrechts seit 1985. Das Gesetz baut das bewährte deutsche HGB-Bilanzrecht zu einem Regelwerk aus, das den internationalen Rechnungslegungsstandards gleichwertig, aber wesentlich kostengünstiger und einfacher zu handhaben ist. Die Wirtschaft soll dadurch laut Berechnungen des Bundes um bis zu 1,3 Milliarden Euro jährlich entlastet werden. Die wichtigsten Neuerungen im Überblick:

Deregulierung
Einzelkaufleute – nicht jedoch Personengesellschaften – sind von der Buchführungs-, Inventur- und Bilanzierungspflicht befreit, wenn sie pro Jahr höchstens 500.000 Euro Umsatz und höchstens 50.000 Euro Jahresüberschuss erwirtschaften. Hier genügt eine steuerliche Einnahmen-Überschuss-Rechnung. Diese Regelung gilt bereits für das Jahr 2008.

Anhebung der Größenklassenschwellen des § 267 HGB
Die Anhebung der Schwellenwerte für Größenklassen um 20 Prozent und die damit verbundenen Erleichterungen gelten rückwirkend für die Jahresabschlüsse 2008. Das ist insbesondere im Hinblick auf Offenlegungs- und Prüfungspflichten zu beachten. Folgende Änderungen der Größenklassen gelten nach dem BilMoG:

Größenkriterien für kleine Kapitalgesellschaften gem. § 267 Abs. 1 HGB
  ALT  NEU
  Bilanzsumme  4,01 Mio. Euro  4,84 Mio. Euro
  Umsatzerlöse  8,03 Mio. Euro  9,68 Mio. Euro
  Beschäftigtenzahl  50  50

Größenkriterien für mittelgroße Kapitalgesellschaften gem. § 267 Abs. 1 HGB
  ALT  NEU
  Bilanzsumme  16,06 Mio. Euro  19,25 Mio. Euro
  Umsatzerlöse  32,12 Mio. Euro  38,50 Mio. Euro
  Beschäftigtenzahl  250  250


Neue Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften für Rückstellungen
Rückstellungen von Unternehmen für künftige Verpflichtungen – beispielsweise Lohn-, Preis- oder Personalentwicklungen – werden künftig stärker berücksichtigt. Außerdem sind langfristige Rückstellungen mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abzuzinsen. In die Bewertung fließen auch Preis- und Kostensteigerungen ein.

Selbstgeschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
Vor allem innovative und forschende Unternehmen profitieren von der Möglichkeit, in Zukunft immaterielle, selbst geschaffene Vermögensgegenstände des Anlagevermögens – zum Beispiel Know-how oder Patente – in der HGB-Bilanz anzusetzen.

Weitere Neuerungen betreffen die Abschaffung der umgekehrten Maßgeblichkeit, den Ausweis ausstehender Einlagen, die Ermittlung der Herstellungskosten oder die Währungsumrechnung. Nähere Informationen zu den wesentlichen Änderungen des BilMoG finden Sie hier.


   
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