Erweitertes Meldeverfahren zur Elternzeit: Neue Pflichten für Arbeitgeber
Ab dem 1. Januar 2024 müssen alle Arbeitgeber in Deutschland den gesetzlichen Krankenkassen erweiterte Angaben zu den Elternzeiten ihrer Beschäftigten machen und auf elektronischem Wege melden. Dieser Beitrag beantwortet die wichtigsten Fragen zum neuen Meldeverfahren zur Elternzeit.