Branchenmindestlohn für bestimmte Branchen

Branchenmindestlöhne in Deutschland: Was Arbeitgeber wissen müssen

Der Mindestlohn in Deutschland ist gesetzlich geregelt, aber wussten Sie, dass es auch spezielle Branchenmindestlöhne gibt? Diese können höher sein als der gesetzliche Mindestlohn und unterscheiden sich je nach Branche. Arbeitgeber sollten diese Regelungen genau kennen und befolgen, um mögliche rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

Was ist ein Branchenmindestlohn?

Branchenmindestlöhne in Deutschland sind spezifische Lohnuntergrenzen, die für bestimmte Wirtschaftszweige gelten. Ein Branchenmindestlohn wird auf Basis des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes und des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes festgelegt und hat Vorrang vor dem allgemeinen Mindestlohn.

Welche Branchenmindestlöhne gibt es aktuell?

Die folgenden Branchen haben in Deutschland einen eigenen Branchenmindestlohn:

Gerüstbauer-Handwerk (seit 01.10.2024):

  • 13,95 € (bis 30.09.2025)

Maler- und Lackiererhandwerk (seit 01.04.2024):

  • Ungelernte: 13,00 € (bis 31.03.2025)
  • Gelernte: 15,00 € (bis 31.03.2025)

Dachdeckerhandwerk (seit 01.01.2025):

  • Ungelernte: 14,35 €
  • Gelernte: 16,00 €

Elektrohandwerk (seit 01.01.2025):

  • 14,41 € (bis 31.12.2025)

Gebäudereinigung (seit 01.01.2024):

  • Innen- und Unterhaltsreinigung: 13,50 €
  • Glas- und Fassadenreinigung: 16,70 €
  • Anpassung zum 01.01.2025 auf 14,25 € bzw. 17,65 € noch offen

Schornsteinfegerhandwerk (seit 01.01.2024):

  • 14,50 €

Sicherheitskräfte an Verkehrsflughäfen (seit 01.01.2025):

  • Entgeltgruppe II: 22,39 €
  • Entgeltgruppe III: 20,54 €
  • Entgeltgruppe IV: 16,51 €

Berufliche Aus- und Weiterbildung (seit 01.01.2025):

  • Pädagogische Mitarbeitende: 19,37 €
  • Pädagogische Mitarbeitende mit Bachelorabschluss: 19,96 €

Pflege (seit 01.05.2024):

  • Ungelernte: 15,50 € (ab 01.07.2025: 16,10 €)
  • Pflegekräfte mit mind. 1-jähriger Ausbildung: 16,50 € (ab 01.07.2025: 17,35 €)
  • Pflegefachkräfte: 19,50 € (ab 01.07.2025: 20,50 €)

Was müssen Arbeitgeber beachten?

  • Einhaltung des Mindestlohns: Arbeitgeber sind verpflichtet, mindestens den Branchenmindestlohn für Handwerker, Gebäudereiniger und andere Branchen zu zahlen, auch wenn dieser über dem gesetzlichen Mindestlohn liegt.
  • Dokumentationspflichten: In bestimmten Branchen müssen Arbeitgeber Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit dokumentieren. Dies gilt besonders für Minijobber und Beschäftigte in Risikobranchen wie dem Baugewerbe oder der Gastronomie.
  • Aufbewahrungspflicht: Die Arbeitszeitaufzeichnungen müssen zwei Jahre lang aufbewahrt werden.
  • Meldepflicht für ausländische Arbeitgeber: Unternehmen mit Sitz im Ausland, die Arbeitnehmer in Deutschland in bestimmten Branchen beschäftigen, müssen diese vor Arbeitsbeginn bei der Zollverwaltung anmelden.
  • Haftung bei Subunternehmern: Auftraggeber können unter Umständen für die Nichtzahlung des Mindestlohns durch Subunternehmer haftbar gemacht werden.

Was passiert bei Verstößen gegen den Mindestlohn?

Arbeitgeber, die den gesetzlichen oder den Branchenmindestlohn nicht einhalten, müssen mit empfindlichen Strafen rechnen:

Bußgelder und finanzielle Sanktionen

  • Es können Bußgelder bis zu 500.000 Euro verhängt werden. Die Höhe des Bußgelds bemisst sich nach der Summe der Mindestlohnunterschreitung.
  • Verstöße gegen Mitwirkungspflichten, wie z. B. die korrekte Erfassung der Arbeitszeiten, können mit Bußgeldern bis zu 30.000 Euro geahndet werden.

Strafrechtliche Konsequenzen

  • Eine Strafbarkeit nach § 266a StGB wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt ist möglich.
  • Im Falle einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren.

Weitere Folgen

  • Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge bei Geldbußen ab 2.500 Euro
  • Eintragung in das Gewerbezentralregister bei Geldbußen ab 200 Euro
  • Nachforderungen der Sozialversicherungsträger für Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteile
  • Arbeitnehmer können Ansprüche bis zu drei Jahre nach Fälligkeit der Lohnzahlung geltend machen.

Kontrollen und Sanktionen

  • Die Einhaltung des Mindestlohngesetzes wird von den Finanzbehörden, insbesondere vom Zoll, streng kontrolliert.
  • Arbeitgeber haften auch für Verstöße ihrer Subunternehmer.

Fazit

Die Einhaltung der Branchenmindestlöhne ist für Arbeitgeber nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern auch ein wichtiger Beitrag zu einer fairen Entlohnung. Durch eine regelmäßige Überprüfung der aktuellen Sätze können Unternehmen Bußgelder vermeiden und gleichzeitig ihrer sozialen Verantwortung gerecht werden.

Arbeitgeber sollten sich laufend über Änderungen des Mindestlohns in Deutschland informieren, da die Lohnsätze regelmäßig angepasst werden. Bei Unsicherheiten empfiehlt es sich, Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen oder sich an die zuständigen Behörden zu wenden.

 

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