Fördermittel für Digitalisierung – diese Programme unterstützen KMU
| Digitalisierung, Unternehmensführung | RedaktionDie digitale Transformation bietet kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) die Chance, Geschäftsprozesse zu optimieren und die Wettbewerbsfähigkeit zu steigern. Allerdings sind die finanziellen Ressourcen für Digitalisierungsprojekte in vielen Betrieben knapp bemessen. Zum Glück gibt es gerade für KMU zahlreiche Programme, die Fördermittel für Digitalisierung bereitstellen. Dieser Beitrag stellt die wichtigsten vor.
Zuschüsse und zinsverbilligte Kredite bzw. Darlehen in Kooperation mit Förderbanken – das sind die gängigsten Fördervarianten für Digitalisierungsvorhaben im Mittelstand. Entsprechende Förderprogramme auf EU-, Bundes- und Länderebene sollen es KMU ermöglichen, auf digitale Prozesse und Produkte umzustellen und Know-how bezüglich der digitalen Transformation zu erlangen. Fördermittel für Digitalisierung gibt es meist für die Anschaffung von Hard- und Software sowie für Beratungsleistungen. Gefördert werden je nach Programm sowohl spezifische Vorhaben als auch allgemeine Schritte in Richtung Digitalisierung.
Förderfähige Digitalisierungsvorhaben können beispielsweise die Einführung von ERP-Software, eine durchgängige Digitalisierung der Auftragsabwicklung, die Migration und Portierung von IT-Systemen und Anwendungen, die Verbesserung der IT-Sicherheit oder die Entwicklung ganz neuer digitaler Lösungen und Plattformen sein.
Hinsichtlich der Fördervoraussetzungen und der Fördersummen unterscheiden sich die zahlreichen Förderprogramme teils erheblich. Dieser Beitrag trägt die Informationen der Förderer zusammen und ermöglicht so einen Überblick über die Digitalisierungs-Förderungen für KMU.
Inhaltsübersicht
Förderprogramme der Bundesländer
Baden-Württemberg: „Digitalisierungsprämie“
Bayern: „Digitalbonus“
Berlin: „Berlin Mittelstand 4.0“
Brandenburg: „Brandenburgischer Innovationsgutschein (BIG)-Digital“
Bremen: „Beratungsförderungsprogramm zu Digitalisierung und Arbeit 4.0“
Hamburg: „Hamburg-Kredit Wachstum“
Hamburg: „Hamburg Digital“
Hessen: „DIGI-Zuschuss“
Mecklenburg-Vorpommern: „DigiTrans“
Niedersachen: „Digitalbonus.Niedersachsen“
Nordrhein-Westfalen: „Digitalisierungsgutschein | Digitalisierungskredit“
Saarland: „DigitalStarter“
Sachsen: „Betriebsberatung/Coaching|Digitalisierung Zuschuss EFRE
Sachsen-Anhalt: „DIGITAL INNOVATION“
Thüringen: „Digitalbonus“
Bundesweite Förderprogramme
Digital Jetzt
go-digital
unternehmensWert:Mensch plus
ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit der KfW
Förderprogramme der Bundesländer
Die folgende Übersicht listet die wichtigsten Förderprogramme der Bundesländer mit Bezug zur Digitalisierung auf. In aller Regel können nur Unternehmen, die ihren Sitz oder eine Betriebsstätte im jeweiligen Bundesland haben, Fördermittel für Digitalisierung aus diesen Programmen erhalten.
Baden-Württemberg
Digitalisierungsprämie
Was wird gefördert?
Fördermittel für Digitalisierung gibt es für konkrete Projekte zur Einführung neuer digitaler Lösungen sowie zur Verbesserung der IT-Sicherheit, wie zum Beispiel:
- Implementierung 3D-Druck
- Einführung einer umfassenden Digitalisierungsstrategie
- Mitarbeiterschulungen, sofern sie mit der Anschaffung von IKT-Hard- und Software zusammenhängen
Wer wird gefördert?
KMU aller Branchen mit bis zu 100 Mitarbeitern, die am Standort Baden-Württemberg aktiv sind.
Art und Höhe der Förderung
Fördermittel für Digitalisierung können für Vorhaben gewährt werden, deren Kosten zwischen 10.000 und 100.000 Euro liegen. Dies geschieht über ein Darlehen der L-Bank (10.000 bis 100.000 EUR), für das die Unternehmen einen Tilgungszuschuss erhalten.
Informationsquellen
wm.baden-wuerttemberg.de/de/service/foerderprogramme-und-aufrufe/liste-foerderprogramme/digitalisierungspraemie
www.l-bank.de/produkte/wirtschaftsfoerderung/digitalisierungspramie.html
Bayern
Digitalbonus
Was wird gefördert?
- Entwicklung, Einführung oder Verbesserung von Produkten, Dienstleistungen und Prozessen, durch IKT-Hardware, IKT-Software sowie Migration und Portierung von IT-Systemen und IT-Anwendungen
- Entwicklung von auf das Unternehmen abgestimmten IT-Sicherheitslösungen oder die dahingehende Umstellung einer Standardlösung
Gefördert werden Ausgaben für Leistungen externer Anbieter einschließlich der zur Umsetzung der Maßnahme notwendigen Hardware und Software.
Wer wird gefördert?
KMU der gewerblichen Wirtschaft mit Betriebsstätte im Freistaat Bayern, wo die geförderte Maßnahme auch zum Einsatz kommen muss.
Art und Höhe der Förderung
- Beim „Digitalbonus Standard“ gibt es Fördermittel für Digitalisierung als einen Zuschuss von bis zu 10.000 Euro. Der Fördersatz beträgt bei kleinen Unternehmen bis zu 50 Prozent und bei mittleren Unternehmen bis zu 30 Prozent der förderfähigen Ausgaben.
- Beim „Digitalbonus Plus“ gibt es einen Zuschuss von bis zu 50.000 Euro für Maßnahmen mit besonderem Innovationsgehalt. Bei kleinen Unternehmen beträgt der Fördersatz bis zu 50 Prozent, bei mittleren Unternehmen bis zu 30 Prozent der förderfähigen Ausgaben.
- Darüber hinaus haben KMU die Möglichkeit, für ihr Vorhaben zusätzlich oder alternativ zu den Digitalboni einen „Innovationskredit 4.0“ zu beantragen. Hierbei handelt es sich um ein zinsverbilligtes Darlehen mit der Möglichkeit einer Förderung von 100 Prozent der förderfähigen Ausgaben.
Informationsquellen
www.digitalbonus.bayern/foerderprogramm
lfa.de/website/de/foerderangebote/innovation/weg/Digitalkredit/index.php
Berlin
Berlin Mittelstand 4.0 (bis auf Weiteres ausgesetzt)
Was wird gefördert?
Die Anwendung von Industrie 4.0-Lösungen und die Digitalisierung von Produktion und Service. Dazu gehören:
- Errichtungs- und Erweiterungsinvestitionen
- dazugehörige Betriebsmittel und anteilige Lohnkosten
- sonstige Vorhaben zur Nutzung von IT-Lösungen und Digitalisierung von Produktion und Service
Wer wird gefördert?
KMU sowie größere Mittelstandsunternehmen (mit weniger als 3.000 Beschäftigten). Das Förderprogramm richtet sich an Unternehmen des produzierenden Gewerbes, der IT-Branche und des Dienstleistungsgewerbes mit einer Betriebsstätte oder Sitz in Berlin.
Art und Höhe der Förderung
- Darlehen von 2 bis 6 Mio. Euro zu günstigen Zinsen
- 60 Prozent Haftungsfreistellung der Hausbank durch die Investitionsbank Berlin (IBB)
- flexible Laufzeiten zwischen 3 und 10 Jahren
- Tilgung erfolgt vierteljährlich und nachschüssig
- 100 Prozent Auszahlung
Informationsquelle
www.ibb.de/de/foerderprogramme/berlin-mittelstand-4.0.html
Brandenburg
Brandenburgischer Innovationsgutschein (BIG)-Digital
Was wird gefördert?
Die Anwendung von Industrie-4.0-Lösungen und die Digitalisierung von Produktion und Service. Dazu gehören:
- Digitalisierungsmaßnahmen im eigenen Unternehmen
- drei Module: Beratung, Schulung und Implementierung
Wer wird gefördert?
Auf Gewinnerzielung ausgerichtete KMU, inklusive Handwerk, mit Sitz oder einer Betriebsstätte im Land Brandenburg
Art und Höhe der Förderung
Fördermittel für Digitalisierung gibt es als nicht rückzahlbaren Zuschuss im Wege der Anteilfinanzierung (50 Prozent) – maximal jeweils 50.000 Euro für das Modul „Beratung und Schulung“ und maximal 500.000 Euro für das Modul „Implementierung“, bei einer Laufzeit von maximal 6 Monaten für das Modul „Beratung und Schulung“ und maximal 36 Monaten für das Modul „Implementierung“.
Informationsquelle
www.ilb.de/de/wirtschaft/zuschuesse/brandenburgischer-innovationsgutschein-big/index.html
Bremen
Beratungsförderungsprogramm zu Digitalisierung und Arbeit 4.0
Was wird gefördert?
Beratung zur Digitalisierung und Prozessoptimierung
Wer wird gefördert?
Ausschließlich KMU mit Sitz oder Niederlassung in Bremen und Bremerhaven
Art und Höhe der Förderung
Zuschuss zur Beratung durch einen geprüften Digitalberater/Dienstleister – wählbar aus einem Pool. Eine Beratung wird mit 50 Prozent der Kosten und einem maximalen Betrag von 5.000 Euro gefördert.
Informationsquelle
www.digitalisierung-bremen.de/beratungsfoerderung-zu-digitalisierung-und-arbeit-40
Hamburg
Hamburg-Kredit Wachstum
Was wird gefördert?
Alle Investitionen in Hamburg, die einer langfristigen Mittelbereitstellung bedürfen und einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen. Betriebsmittel inklusive Warenlager.
Wer wird gefördert?
Kleine und mittelgroße Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft in Hamburg, freiberuflich Tätige sowie Personen, die Gewerbeimmobilien vermieten oder verpachten. Weitere Voraussetzung: Das Unternehmen bzw. der Antragssteller muss seit mindestens fünf Jahren am Markt aktiv sein.
Art und Höhe der Förderung
Zinsgünstige Darlehen:
- bis 100 Prozent der förderfähigen Kosten
- bis zu 750.000 Euro Darlehenssumme (bzw. 1.5 Mio. Euro in drei Kalenderjahren)
- Laufzeiten von bis zu zehn Jahren bei Investitionsfinanzierungen und bis zu fünf Jahren bei Betriebsmittelfinanzierungen
- fester Zinssatz für die gesamte Darlehenslaufzeit
Der Zinssatz richtet sich nach dem aktuellen Kapitalmarktniveau. Die IFB Hamburg verbilligt die Mittel, die von der KfW Bankengruppe zu günstigen Konditionen bereitgestellt werden, zusätzlich durch Gelder der Freien und Hansestadt Hamburg.
Informationsquelle
www.ifbhh.de/hamburg-kredit-innovation
Hamburg Digital
Was wird gefördert?
Das Programm besteht aus zwei Modulen:
- Modul I Hamburg-Digital Check fördert Ausgaben für Beratungsdienstleister, die für das Bundesprogramm go digital zertifiziert sind.
- Modul II Hamburg-Digital Invest fördert Investitionen zur Umsetzung der entwickelten Strategien und Konzepte. Dies umfasst Ausgaben für Hardware und Software sowie Ausgaben für externe Dienstleister, die für die Umsetzung der Digitalisierungsmaßnahmen notwendig sind.
Wer wird gefördert?
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft und des Handwerks sowie Freiberufler (z.B. Ärzte, Steuerberater, Architekten) mit Sitz oder mindestens einer Betriebsstätte in Hamburg, in der die geförderte Maßnahme zum Einsatz kommt. Gefördert werden dabei nur KMU, die zusammen mit ihren „Partnerunternehmen“ und „verbundenen Unternehmen“ insgesamt weniger als 250 Mitarbeiter haben.
Art und Höhe der Förderung
Je Modul müssen die förderfähigen Ausgaben mindestens 3.000 Euro (netto) betragen.
- Modul I (Hamburg-Digital Check) bezuschusst Ausgaben für Beratungsleistungen mit 50 Prozent, bis zu einer maximalen Fördersumme von 5.000 Euro.
- Modul II (Hamburg-Digital Invest) bezuschusst die Ausgaben für das tatsächliche Investitionsvorhaben mit 30 Prozent, bis zu einem maximalen Förderbetrag von 17.000 Euro.
Informationsquelle
www.ifbhh.de/foerderprogramm/hamburg-digital
Hessen
DIGI-Zuschuss
Was wird gefördert?
Die digitale Transformation von Produktions- und Arbeitsprozessen und Verbesserung der IT-Sicherheit. Die Maßnahmen sollen einen Digitalisierungsfortschritt in den Bereichen Produktion und Verfahren, Produkte und Dienstleistungen oder Strategie und Organisation des Unternehmens erwarten lassen. Zuwendungsfähige Maßnahmen sind:
- Anschaffung von Hard- und Software zur Digitalisierung von Produkten, Dienstleistungen und Betriebsprozessen
- Anschaffung von Hard- und Software zur Implementierung einer IKT-Sicherheitslösung
- die mit den Anschaffungen verbundenen Dienstleistungen, einschließlich der Migration bisheriger Daten und der Portierung von Softwarekomponenten auf die neuen digitalen Systeme sowie erforderliche Schulungen zu den angeschafften digitalen Systemen durch externe Anbieter
Wer wird gefördert?
Insbesondere KMU der gewerblichen Wirtschaft sowie freie Berufe mit einer Betriebsstätte in Hessen, in denen die geförderte Maßnahme auch zum Einsatz kommt.
Art und Höhe der Förderung
Fördermittel für Digitalisierung werden als nicht rückzahlbarer Zuschuss (Anteilsfinanzierung) in Höhe von bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Sachausgaben bereitgestellt. Die zuwendungsfähigen Sachausgaben müssen sich dabei auf mindestens 4.000 Euro erfolgen. Die Förderhöhe beträgt maximal 10.000 Euro.
Informationsquelle
www.wibank.de/digital-zuschuss
Mecklenburg-Vorpommern
DigiTrans
Was wird gefördert?
Innovative Ideen für neue, digitale Geschäftsmodelle und Lösungen für die Umstellung von analogen auf digitale Prozesse
Wer wird gefördert?
Fördermittel für Digitalisierung können kleine und mittlere Unternehmen sowie Kleinstunternehmen der gewerblichen Wirtschaft fast aller Branchen und Wirtschaftszweige mit Haupterwerb und Hauptsitz in Mecklenburg-Vorpommern erhalten. Der Jahresumsatz darf höchstens 50 Millionen Euro oder die Jahresbilanzsumme höchstens 43 Millionen Euro betragen.
Art und Höhe der Förderung
Anteilsfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses, der als De-minimis-Beihilfe gewährt wird. Zuwendungsfähig sind Ausgaben für Wirtschaftsgüter des Sachanlagevermögens von 8.000 Euro bis 20.000 Euro (im Einzelfall bis 100.000 Euro), die der Umsetzung des digitalen Vorhabens dienen. Kleine und Kleinstunternehmen können eine Zuwendung in Höhe von bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten. Für mittlere Unternehmen kann ein Fördersatz in Höhe von bis zu 35 Prozent gewährt werden.
Informationsquelle
www.lfi-mv.de/foerderfinder/digitrans
Niedersachsen
Digitalbonus.Niedersachsen (zum 1. Januar 2022 ausgelaufen)
Was wird gefördert?
- Investitionen in IKT-Hardware, IKT-Software oder Softwarelizenzen, sofern ein Kaufpreis von 5.000 Euro brutto überschritten wird. Dabei muss es sich um ein oder mehrere Exemplar/e derselben Hardware, Software oder Softwarelizenz handeln.
- Investitionen in Hard- und Software zur Einführung oder Verbesserung der IT-Sicherheit. Auch hier gilt: Der Brutto-Kaufpreis des jeweiligen Exemplars an Hardware, Software oder Softwarelizenz muss 5.000 Euro überschreiten.
Wer wird gefördert?
KMU aus den Bereichen gewerbliche Wirtschaft, Life Sciences, eHealth sowie Handwerksbetriebe und kleine freiberufliche Planungsbüros, jeweils mit Sitz oder Betriebsstätte in Niedersachsen.
Art und Höhe der Förderung
- Kleine Unternehmen erhalten einen einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschuss von bis zu 50 Prozent – mittlere Unternehmen von bis zu 30 Prozent.
- Die Fördersumme liegt zwischen mindestens 2.500 Euro und maximal 10.000 Euro.
- Gefördert wird nur der Kauf von Hardware, Software oder Softwarelizenzen. Mieten oder Leasing sind nicht zuwendungsfähig.
Informationsquelle
Informationen der Investitions- und Förderbank NBank zum Digitalbonus. Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen
Mittelstand Innovativ & Digital
Was wird gefördert?
Das Förderprogramm Mittelstand Innovativ & Digital besteht aus mehreren Teilprogrammen und beinhaltet unter anderem die Gutscheinvariante MID-Digitalisierung. Hiermit fördert das Land Nordrhein-Westfalen die Beratung zur Umsetzung von Digitalisierungsprojekten und die effiziente digitale Transformation unternehmensinterner Prozesse.
Wer wird gefördert?
KMU aller Branchen mit Sitz in Nordrhein-Westfalen
Art und Höhe der Förderung
Der Zuschuss beim Gutschein MID-Digitalisierung beträgt maximal 50 Prozent, bei kleinen und Kleinstunternehmen maximal 70 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Die maximale Zuwendungssumme sind 15.000 Euro.
Informationsquelle
www.mittelstand-innovativ-digital.nrw/mid-gutscheine/digitalisierungsgutschein
NRW.BANK. Digitalisierung und Innovation
Was wird gefördert?
Finanzierungen von Digitalisierungsmaßnahmen und Investitionsvorhaben in den Bereichen:
- Digitale Produktion, Leistungserbringung und Verfahren, z.B. Integration/Einbindung von digitalen Kundenschnittstellen an das Produktionsleitsystem, vollumfängliche Vernetzung der Ressourcenplanung und der Produktionssysteme, Ausbau innerbetrieblicher Breitbandnetze, Integration mobiler Betriebsgeräte in die Steuerung von Produktion und Dienstleistungen
- Digitale Produkte und Leistungen, z.B. Aufbau und Verbesserung von digitalen Plattformen, Entwicklung digitaler Standards und Normen
- Digitale Strategie und Organisation, z.B. Entwicklung einer umfassenden Digitalisierungsstrategie, Initialisierungsaufwand für die Nutzung von Cloud-Technologien oder Entwicklung und Implementierung eines IT-, Datensicherheits- und/oder Social-Media-Kommunikationskonzepts
Wer wird gefördert?
Mittelständische Unternehmen (inländische und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich im Privatbesitz befinden und deren Jahresumsatz – einschließlich verbundener Unternehmen – 500 Mio. Euro nicht überschreitet, ab zwei Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit. Der Investitionsort muss in Nordrhein-Westfalen liegen. Förderfähig sind grundsätzlich nur Vorhaben, die einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen und deren Gesamtfinanzierung gesichert ist.
Art und Höhe der Förderung
- Zinsgünstige Ratendarlehen
- Finanzierungsanteil: bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten
- Mindestkredit: 25.000 Euro
- Höchstbetrag: 10 Millionen Euro
- fester Zinssatz für die gesamte Laufzeit
- Tilgung in gleichen Vierteljahresraten
- Auszahlung: 100 Prozent
- Optional: 50-prozentige Haftungsfreistellung und Bürgschaft
Informationsquelle
www.nrwbank.de/de/foerderlotse-produkte/NRWBANKDigitalisierung-und-Innovation/15914/nrwbankproduktdetail.html?backToResults=true
Saarland
DigitalStarter (zurzeit in Überarbeitung und nicht verfügbar)
Was wird gefördert?
- Ausgaben für die Entwicklung, Einführung oder Verbesserung von Produkten, Prozessen und Dienstleistungen durch Informations- und Kommunikationstechnologie (Hard- und Software)
- Ausgaben für die Einführung oder Verbesserung der IT-Sicherheit, insbesondere für notwendige Hard- und Software
- die mit den genannten Ausgaben verbundenen Dienstleistungen, einschließlich der Migration bisheriger Daten und der Portierung von Softwarekomponenten auf die neuen digitalen Systeme
- Ausgaben für die notwendigen Mitarbeiterschulungen zu den angeschafften digitalen Systemen durch externe Anbieter
Wer wird gefördert?
Kleinste, kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz, Niederlassung oder einer Betriebsstätte im Saarland, in der die geförderte Maßnahme auch zum Einsatz kommt
Art und Höhe der Förderung
Gefördert werden Digitalisierungsprojekte mit Ausgaben in Höhe von mindestens 5.000 Euro. Kleine Unternehmen erhalten einen Zuschuss von bis zu 35 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, mittlere Unternehmen bis zu 20 Prozent, jedoch jeweils höchstens 10.000 Euro.
Informationsquelle
www.digitalstarter.saarland
Sachsen
Betriebsberatung/Coaching
Was wird gefördert?
Betriebsberatungen und Coachings zu verschiedenen Fragen der Unternehmensführung, wie beispielsweise Digitalisierung
Wer wird gefördert?
Kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz oder zu begünstigender Betriebsstätte im Freistaat Sachen.
Art und Höhe der Förderung
Nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben im sogenannten Direktverfahren und bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben im sogenannten Qualitätssicherungsverfahren. Zuwendungsfähig sind das Nettohonorar des Beraters; im Qualitätssicherungsverfahren zusätzlich die Ausgaben für die Qualitätssicherung.
Pro Tag der Beratung bzw. des Coachings können bis zu 350 Euro Zuwendung anerkannt werden, in einem Kalenderjahr höchstens 8.000 Euro (bei Beratungen in einzelnen Förderschwerpunkten bis zu 10.000 Euro) für das Unternehmen.
Informationsquelle
Details zum Förderprogramm „Betriebsberatung/Coaching“
Digitalisierung Zuschuss EFRE
Was wird gefördert?
Das Förderprogramm unterstützt Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Freiberufler bei der Heranführung an Themen der digitalen Transformation.
Zuwendungsfähig sind:
- Planung, Konzipierung und Vorbereitung von Projekten – für die entsprechende Beratungsleistung können bis zu 5 Tagewerke, höchstens 900 Euro/Tag angesetzt werden
- technischen Realisierung anfallende Fremdleistungen
- Anschaffung von projektbezogener Software und notwendiger Hardware, keine Standard-Hardware und -Software
- Einführung der Lösung einschließlich Schulung; höchstens bis zu 20 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben
Wer wird gefördert?
Kleinstunternehmen, KMU und Freiberufler mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen
Art und Höhe der Förderung
Nicht zurückzahlbarer Zuschuss; die Höhe hängt von der Unternehmensgröße ab:
- Kleinstunternehmen: bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch 10.000 Euro
- Kleinunternehmen: bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch 60.000 Euro
- Mittlere Unternehmen: bis zu 35 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch 100.000 Euro
- Bonusförderung: 10 Prozent, wenn das Unternehmen mindestens für die Dauer des geförderten Vorhabens tarifliche oder tarifgleiche Löhne zahlt
Informationsquelle
Förderrichtlinie Digitalisierung Zuschuss EFRE 2021 bis 2027
Sachsen-Anhalt
DIGITAL INNOVATION (Mittel für 2024 sind ausgeschöpft)
Was wird gefördert?
Das Programm stellt Fördermittel für Digitalisierung unter anderem für folgende Projekte und Maßnahmen zur Verfügung:
- Entwicklung von neuen, innovativen digitalen Produkten und Produktionsprozessen, Geschäftsmodellen und Geschäftsabläufen
- digitale Marketing- und Vertriebsstrategien
- Einrichtung und Erhöhung der IT-Sicherheit
- Ausgaben für Personal, das im Rahmen des Projekts zusätzlich eingestellt wird, sowie Sachkosten, Leistungen Dritter und Investitionen
Wer wird gefördert?
KMU mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen-Anhalt
Art und Höhe der Förderung
Zuschuss in Höhe von bis zu 70 Prozent der förderfähigen Ausgaben, maximal 70.000 Euro je Projekt. Die Förderung der Ausgaben für Personal, das im Rahmen des Projekts zusätzlich eingestellt wird, erfolgt auf Grundlage von Pauschalbeträgen.
Informationsquelle
Informationen der Investitionsbank Sachsen-Anhalt zum Förderprogramm „DIGITAL INNOVATION“
Thüringen
Digitalbonus
Was wird gefördert?
Zum Digitalisierungsvorhaben gehörende Ausgaben für Software und Hardware, einschließlich der Ausgaben für Leistungen externer Dienstleister zur Migration und Portierung von IT-Anwendungen und IT-Systemen.
Fördermittel für Digitalisierung können unter anderem für Vorhaben in den folgenden Bereichen beantragt werden:
- Digitalisierung von Betriebsprozessen, z.B. Einführung von ERP-Systemen oder Manufacturing Execution Systems (MES) oder Integration digitaler Workflows mit Lieferanten und Kunden (E-Commerce, E-Procurement)
- Digitalisierung von Produkten und Dienstleistungen, z.B. Einführung produktbegleitender und/oder Anwendungssteuerungssoftware
- Einführung oder Verbesserung von Informations- und Datensicherheitslösungen, z.B. Implementierung eines Informations- und/oder Datensicherheitskonzepts oder Initialisierung der Nutzung von Cloud-Technologien
Wer wird gefördert?
KMU der gewerblichen Wirtschaft (insbesondere verarbeitendes Gewerbe, unternehmensnahe Dienstleistungen, Baugewerbe sowie Handwerk und Handel)
Art und Höhe der Förderung
Die Fördermittel für Digitalisierung gibt es in Form eines Zuschuss in Höhe von bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch 15.000 Euro. Die förderfähigen Ausgaben müssen mindestens 5.000 Euro betragen und dürfen 150.000 Euro nicht übersteigen. Je Unternehmen können im „Digitalbonus Thüringen“ maximal zwei Anträge gestellt werden.
Informationsquelle
Informationen der Thüringer Aufbaubank zum Förderprogramm „Digitalbonus“
Bundesweite Förderprogramme
Die folgenden Förderprogramme stehen kleinen und mittleren Unternehmen bundesweit zur Verfügung.
Digital Jetzt (zum 31.12.2023 ausgelaufen)
Was wird gefördert?
Das Programm enthält zwei Fördermodule:
- Fördermodul 1: „Investition in digitale Technologien“ – Dieses Modul fördert Investitionen in Software und Hardware, insbesondere für die interne und externe Vernetzung des Unternehmens. Förderfähig sind zum Beispiel Investitionen in: datengetriebene Geschäftsmodelle, Künstliche Intelligenz (KI), Cloud-Anwendungen, Big Data, Sensorik, 3D-Druck sowie IT-Sicherheit und Datenschutz.
- Fördermodul 2: „Investition in die Qualifizierung der Mitarbeitenden“ – Dieses Modul soll Unternehmen dabei unterstützen, Beschäftigte im Umgang mit digitalen Technologien weiterzubilden. Förderfähig sind Investitionen, die die Qualifizierung der Mitarbeiter verbessern – insbesondere im Hinblick auf die Erarbeitung und Umsetzung einer digitalen Strategie im Unternehmen sowie bei IT-Sicherheit und Datenschutz, aber auch grundsätzlich zu digitalem Arbeiten und den nötigen Basiskompetenzen. Die Weiterbildungsanbieter müssen ihr Qualitätsniveau durch eine Zertifizierung nach ISO 9001 oder eine Akkreditierung nach AZAV belegen.
Unternehmen können in einem oder in beiden Modulen Fördermittel für Digitalisierung beantragen.
Wer wird gefördert?
Eine Förderung beantragen können:
- mittelständische Unternehmen aus allen Branchen einschließlich Handwerk und freie Berufe
- mit 3 bis 499 Beschäftigten
- Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland
Art und Höhe der Förderung
Die Förderung wird – nach erfolgreicher Verwendungsnachweisprüfung – als Zuschuss gewährt. Dieser muss nicht zurückgezahlt werden. Um ihr gefördertes Digitalisierungsprojekt umzusetzen, haben die Unternehmen in der Regel zwölf Monate Zeit.
Die maximale Fördersumme beträgt 50.000 Euro pro Unternehmen – bei Investitionen von Wertschöpfungsketten und/oder -netzwerken: bis zu 100.000 Euro pro Unternehmen. Die minimale Fördersumme beträgt 17.000 Euro in Modul 1 und 3.000 Euro in Modul 2.
Die Förderquote (in Prozent der Investitionskosten) ist nach Unternehmensgröße gestaffelt.
- Bis 50 Beschäftigte: bis zu 40 Prozent
- Bis 250 Beschäftigte: bis zu 35 Prozent
- Bis 499 Beschäftigte: bis zu 30 Prozent
Informationsquelle
Informationen zum Förderprogramm „Digital Jetzt“
go-digital
Was wird gefördert? (Wird ab 1. Januar 2025 nicht fortgeführt)
- Optimierung von Prozessen und Erschließung zusätzlicher Marktanteile durch Digitalisierung (Module „Digitalisierte Geschäftsprozesse“ und „Digitale Markterschließung“)
- Entwicklung neuer digitaler Geschäftsmodelle oder -prozesse; Digitalisierung vorhandender Geschäftsmodelle und -prozesse ( Modul „Digitalisierungsstrategie“)
- Finanzierung von Maßnahmen im Bereich IT-Sicherheit (Modul „IT-Sicherheit“)
Wer wird gefördert?
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (KMU) einschließlich des Handwerks mit technologischem Potenzial können Fördermittel für Digitalisierung beantragen, wenn sie folgende Kriterien erfüllen:
- weniger als 100 Mitarbeiter
- höchstens 20 Mio. Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme im Jahr vor dem Vertragsabschluss (Werte dürfen auch zusammen mit Partnerunternehmen und verbundenen Unternehmen nicht überschritten werden)
- Förderfähigkeit nach der De-minimis-Verordnung
- Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland
Art und Höhe der Förderung
Zuschuss zu gezielten Beratungs- und Umsetzungsleistungen durch autorisierte Beratungsunternehmen. Diese übernehmen die Antragstellung für die Fördermittel, die Abrechnung und das Berichtswesen.
Die Projektlaufzeit beträgt maximal sechs Monate.
Die Förderquote liegt bei 50 Prozent auf die Nettoausgaben. „go-digital“ übernimmt 50 Prozent der Kosten des maximalen Beratertagessatzes von 1.100 Euro. Es können bis zu 20 Beratertage im gewählten Hauptmodul und bis zu zehn Beratertage in den gewählten Nebenmodulen veranschlagt werden.
Informationsquelle
Informationen zum Förderprogramm „go-digital“
unternehmensWert:Mensch plus
Was wird gefördert?
Das Programm soll Unternehmen zu nachhaltigen Strategien und neuen Konzepten verhelfen, mithilfe derer sie die Chancen der Digitalisierung gewinnbringend nutzen können. Dies geschieht mittels Einrichtung betrieblicher „Lern- und Experimentierräume“ und einer professionellen Prozessberatung.
Wer wird gefördert?
Kleine und mittlere Unternehmen:
- mit Sitz/Arbeitsstätte in Deutschland
- Jahresumsatz von nicht mehr als 50 Millionen Euro bzw. eine Jahresbilanzsumme von nicht mehr als 43 Millionen Euro
- seit mindestens zwei Jahren am Markt
- mindestens ein sozialversicherungspflichtig Beschäftigter in Vollzeit
Art und Höhe der Förderung
Interessierte Unternehmen müssen zunächst eine (kostenfreie) Erstberatung in einer der Erstberatungsstellen (deutschlandweit vorhanden) besuchen. Wenn das Unternehmen die Förderkriterien erfüllt, bekommt es einen Beratungsscheck (Zuschuss) für eine geförderte Beratung. Für die Durchführung der Beratung vor Ort kann aus einem Pool von autorisierten Prozessberatern gewählt werden.
Die Förderquote liegt bei 80 Prozent und umfasst zwölf Beratungstage. Als zeitlicher Rahmen für den Beratungsprozess werden fünf bis sechs Monate empfohlen.
Informationsquelle
Informationen zum Förderprogramm „unternehmensWert:Mensch plus“
ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit der KfW
Was wird gefördert?
Investitionen und Betriebsmittel im Zusammenhang mit Digitalisierungs- und Innovationsvorhaben, wie z.B.:
- Einführung digitaler Plattformen, Apps und digitaler Vertriebskanäle zum Aufbau digitaler Plattformkonzepte und des elektronischen Handels
- Vernetzung von ERP- und Produktionssystemen
- Entwicklung und Implementierung eines IT- und/oder Datensicherheitskonzepts, um Unternehmensdaten erfolgreich zu schützen und Cyber-Attacken abzuwehren
Wer wird gefördert?
KMU, Freiberufler und junge Unternehmen in Gründung
Art und Höhe der Förderung
Gefördert wird über einen Kredit. Der vom Unternehmen gewählte Finanzierungspartner ermittelt anhand der wirtschaftlichen Verhältnisse und der Qualität der Sicherheiten des Unternehmens den individuellen Zinssatz für den Kredit und stellt den Förderantrag bei der Förderbank KfW. Der Kreditvertrag wird zwischen dem Unternehmen und dem Finanzierungspartner abgeschlossen.
- Ab 0,01 Prozent effektivem Jahreszins
- Kreditmindestlaufzeit: 2 Jahre
- Kreditmindestbetrag: 25.000 Euro
- Bis zu 25 Millionen Euro pro Vorhaben
- Bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten und Betriebsmittel
- Auszahlung: 100 Prozent des Kreditbetrags
Informationsquelle
Informationen zum Förderprogramm „ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit“ der KfW
Fördermittel für Digitalisierung: Weitere Möglichkeiten zur Recherche
In der Förderdatenbank des Bundes findet man alle Förderungsmöglichkeiten des Bundes, der Länder und der EU. Diese Seite – insbesondere der Suchassistent – ist enorm hilfreich. Hier kann auch nach branchenspezifischen KMU-Digitalisierungsförderungen gesucht werden – beispielsweise gibt es zahlreiche weitere für Technologie-KMU, für solche aus Forschung und Entwicklung, sowie für Neugründungen und junge Unternehmen aus diesem Bereich.
Die Initiative Mittelstand-Digital des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie unterstützt KMU kostenfrei bei allen Fragen rund um die Digitalisierung. Anlaufstellen sind so genannte (regionale und thematische) „Mittelstand 4.0-Kompetenzzentren“. Diese helfen den Unternehmen, den Stand der eigenen Digitalisierung einzuschätzen, entwickeln gemeinsam mit ihnen einen individuellen Digitalisierungsfahrplan und unterstützen sie bei der Auswahl und Umsetzung geeigneter Maßnahmen.
Darüber hinaus stellt auch die Europäische Union Fördermittel für Digitalisierung bereit: EU-Förderprogramme.