Gehaltsabrechnung verstehen – was auf der Verdienstabrechnung steht

Viele Beschäftigte kennen lediglich den Auszahlungsbetrag auf ihrer Gehaltsabrechnung. Wie sich das Nettogehalt berechnet und was mit den Abzügen geschieht, wissen hingegen nur die wenigsten. Dieser Beitrag erläutert es – am Beispiel einer fiktiven Verdienstabrechnung.

Monat für Monat händigen Arbeitgeber ihren Mitarbeitern eine Verdienstabrechnung aus. Viele Arbeitnehmer verstehen die eigene Gehaltsabrechnung jedoch kaum. Deshalb lesen sie meistens auch lediglich den Überweisungsbetrag und vielleicht noch die ausgewiesene Anzahl der Resturlaubstage. Anschließend landet die Verdienstabrechnung in der Ablage.

Wer ein Gefühl dafür entwickeln möchte, wie es zu seinem Nettogehalt kommt, der sollte einen genaueren Blick auf seine Lohnabrechnung werfen. Dieser Artikel soll dabei unterstützen, indem die Positionen der Gehaltsabrechnung einer fiktiven Person erläutert werden. Teilen Sie diesen Beitrag daher gern in Ihrem Unternehmen!

Stellen wir uns also die Gehaltsabrechnung von Claudia Angerer vor. Frau Angerer ist 42 Jahre alt, kinderlos und als kaufmännische Angestellte für ein Unternehmen in Hamburg tätig.

Beispiel für eine Verdienstabrechnung (Erläuterungen im Text)

Gehaltsabrechnung richtig verstehen

 

Bruttogehalt und vermögenswirksame Leistungen

Frau Angerer bekommt ein monatliches Festgehalt von 3193,00 Euro brutto.1 Ihr Arbeitgeber schießt jeden Monat 13,26 Euro zu ihrem Sparbetrag von 40 Euro für vermögenswirksame Leistungen dazu.2 Somit hat Frau Angerer ein Gesamtbrutto 3 in Höhe von 3206,26 Euro, welches sie versteuern und für das sie Beiträge an Krankenkasse & Co. zahlen muss.

Lohnsteuer

Von ihrem Bruttogehalt zahlt Frau Angerer 467,33 Euro Lohnsteuer.4 Das ist der größte Beitrag, den sie monatlich zu leisten hat. Frau Angerer hat die Lohnsteuerklasse I, da sie unverheiratet ist. Davon und von der Einkommenshöhe hängt die Höhe der Lohnsteuer ab: Wer mehr verdient, zahlt mehr Steuern. Und wer einen Zuschuss zu vermögenswirksamen Leistungen in Anspruch nimmt, versteuert auch diesen. Die Lohnsteuer errechnet sich nach den Vorgaben des bundeseinheitlichen „Programmablaufplans für die maschinelle Berechnung der vom Arbeitslohn einzubehaltenden Lohnsteuer, des Solidaritätszuschlags und der Maßstabsteuer für die Kirchenlohnsteuer”. Im Einzelfall kann die Lohnsteuer auf der Website des Bundesministeriums der Finanzen mit einem Lohn- und Einkommensteuerrechner berechnet werden. Schneller erledigt dies natürlich eine Software für die Personalabrechnung, die darüber hinaus auch die im Folgenden genannten Positionen mitberechnet.

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Kirchensteuer

Claudia Angerer ist evangelisch und muss daher Kirchensteuer zahlen. Davon bezahlen die Kirchen ihre Mitarbeiter, die Instandhaltung von Gebäuden sowie karitative Leistungen wie Pflegedienste. Die Höhe des Kirchensteuerabzugs hängt zum einen vom Gehalt und zum anderen vom Bundesland ab, in dem der Beschäftigte arbeitet. Frau Angerer lebt zwar in Baden-Württemberg, arbeitet jedoch in Hamburg. Daher zahlt sie 9 Prozent Kirchensteuer auf ihre 467,33 Euro Lohnsteuer = 42,05 Euro.5 An ihrem Wohnsitz in Baden-Württemberg wären dies 8 Prozent, also 37,39 Euro.

Solidaritätszuschlag

Um die Kosten der deutschen Einheit zu finanzieren, zahlt Frau Angerer einen Solidaritätszuschlag (“Soli”) von 5,5 Prozent der 467,33 Euro Lohnsteuer an das Finanzamt. Dies entspricht 25,70 Euro.6

Krankenversicherung (KV)

Frau Angerer ist in einer gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert. Ab einem monatlichen Bruttogehalt von 5062,50 Euro könnte sie in eine private Krankenversicherung wechseln. Die Krankenkasse von Frau Angerer erhebt den allgemeinen Versicherungsbeitrag von 14,6 Prozent sowie einen kassenindividuellen Zusatzbeitrag von 1,4 Prozent, um finanzielle Engpässe auszugleichen. Es gibt eine Beitragsbemessungsgrenze, die zurzeit bei 4537,50 Euro pro Monat liegt. Das bedeutet: Einkommen, das über den Betrag von 4537,50 Euro monatlich hinausgeht, wird bei der Beitragberechnung zur gesetzlichen Krankenversicherung nicht berücksichtigt. Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen sich die Beiträge zur Krankenversicherung paritätisch und seit 2019 gilt das auch für den Zusatzbeitrag. Von den 3206,26 Euro werden also Beiträge für die Krankenversicherung in Höhe von insgesamt 16 Prozent (14,6+1,4) abgeführt. Das entspricht im Fall von Frau Angerer 513 Euro, von denen sie 256,50 Euro an ihre Krankenversicherung bezahlt.7

Pflegeversicherung (PV)

Auch die Beiträge zur Pflegeversicherung, die Frau Angerer im Falle einer Pflegebedürftigkeit unterstützen würde, teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu gleichen Teilen. Der Beitrag liegt im Jahr 2019 bei 3,05 Prozent vom Bruttogehalt. Insgesamt fließen von den 3206,26 Euro somit 97,79 Euro in die Pflegeversicherung. Frau Angerer zahlt davon die Hälfte, also 48,89 Euro. Da sie kinderlos ist, zahlt sie einen Kinderlosenzuschlag von 0,25 Prozent (8,01 Euro), den sie sich nicht mit dem Arbeitgeber teilt. Die gerundeten 8,01 Euro und 48,89 Euro ergeben durch die Nachkommastellen den Beitrag von 56,92 Euro für die Pflegeversicherung.8

Rentenversicherung (RV)

Im Alter wird Frau Angerer einen Anspruch auf staatliche Rente haben, da sie in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt. Der Beitragssatz für die Rente liegt bei 18,6 Prozent, die in Westdeutschland bis zu einem Betrag von 6700 Euro monatlich erhoben werden. Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen sich den Beitrag in Höhe von 596,36 Euro, sodass auf Frau Angerers Verdienstabrechnung ein Abzug in Höhe von 298,18 Euro gedruckt wird.9

Arbeitslosenversicherung (AV)

Wenn Frau Angerer arbeitslos wird, soll sie durch die Arbeitslosenversicherung eine Absicherung in Form von Arbeitslosengeld erhalten und z. B. Beratungsangebote der Arbeitsagentur wahrnehmen können. Um dies zu finanzieren, leisten Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam einen Beitrag von 2,5 Prozent, also 80,16 Euro, von denen Frau Angerer 40,08 Euro zahlt.10

Auszahlung

Claudia Angerer verdient bei ihrem Arbeitgeber 3206,26 Euro brutto im Monat inklusive eines Arbeitgeberzuschusses zu ihren vermögenswirksamen Leistungen von 13,26 Euro. Vom Gesamtbrutto werden insgesamt 1186,76 Euro für die oben genannten Zweige der Sozialversicherung sowie für Lohnsteuer, Kirchensteuer und Soli abgezogen. Ihr Nettogehalt beläuft sich demnach auf 2019,50 Euro. Das sind knapp 63 Prozent ihres Bruttoeinkommens. Von ihrem Nettogehalt investiert Frau Angerer 40 Euro in eine vermögenswirksame Leistung. Diesen Sparbetrag überweist ihr Arbeitgeber direkt für sie, sodass auf Frau Angerers Girokonto 1979,50 Euro ankommen.11

Hinweis: Dieser Beitrag bezieht sich auf die im Jahr 2019 gültigen Beitragssätze. Eine laufend aktualisierte Übersicht erhalten Sie hier: aktuelle Beitragssätze und Rechengrößen der Sozialversicherung.

Bildquellen: Maren Heuer (Beitragsbild oben), HS – Hamburger Software (Vordruck-Abbildung)