GoBD-konforme Buchhaltung: Die 11 wichtigsten Anforderungen für Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler

Die GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff) definieren klare Anforderungen an die digitale Buchhaltung. Wer eine GoBD-konforme Buchhaltung umsetzen möchte, muss sicherstellen, dass alle steuerrelevanten Belege und Daten korrekt, vollständig, nachvollziehbar und revisionssicher archiviert werden. Dieser Beitrag gibt einen Überblick über die GoBD-Anforderungen, erklärt, wie eine GoBD-konforme Belegarchivierung funktioniert, und zeigt die 11 wichtigsten Punkte, die Unternehmen bei der elektronischen Buchführung beachten müssen.

Wer ist zur GoBD-konformen Buchhaltung verpflichtet?

Die GoBD gelten unabhängig von der Unternehmensgröße oder Rechtsform – vom Einzelunternehmer bis zur Aktiengesellschaft. Selbst Kleinunternehmer und Freiberufler müssen die Vorschriften umsetzen, sobald sie ihre Buchhaltung digital führen oder Belege elektronisch speichern.

Das bedeutet: Wer Belege digital archiviert, ein Dokumentenmanagementsystem (DMS) nutzt oder eine Buchhaltungssoftware einsetzt, muss sicherstellen, dass alle Prozesse den GoBD Vorschriften entsprechen – von der Erfassung über die Speicherung bis zur Bereitstellung für Betriebsprüfer.

Welche digitalen Systeme umfasst die GoBD-konforme Buchhaltung?

Neben klassischer Buchhaltungssoftware unterliegen auch ergänzende Systeme den GoBD Vorschriften, wie zum Beispiel:

  • Kassensoftware
  • Lohnabrechnungsoftware
  • Anlagenbuchhaltung
  • Zeiterfassungssoftware
  • Reisekostenabrechnungs-Tools
  • E-Mail-Programme für den Empfang und Versand von Rechnungen

 

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GoBD-Anforderungen an Unternehmen im Überblick 

Die Umsetzung der GoBD-Anforderungen ist für alle Unternehmen verpflichtend, die ihre Buchhaltung elektronisch führen. Im Folgenden finden Sie die 11 zentralen Punkte, die für eine GoBD-konforme Buchhaltung entscheidend sind – jeweils mit praktischen Beispielen und Hinweisen zur Umsetzung.

1. GoBD-konforme Belegarchivierung

Alle steuerrelevanten Dokumente – ob Eingangsrechnungen, Ausgangsrechnungen, Verträge oder Quittungen – müssen GoBD-konform archiviert werden.
Das bedeutet:

  • Speicherung im Dokumentenmanagementsystem (DMS) oder in einer GoBD-konformen Cloud-Lösung
  • Schutz vor Löschung während der Aufbewahrungsfrist
  • Sicherstellung der GoBD Datensicherheit durch Berechtigungsmanagement

Beispiel: Eine Rechnung, die per E-Mail eingeht, wird automatisch ins DMS importiert und dort unveränderbar gespeichert.

2. Ersetzendes Scannen und digitale Archivierung

Beim ersetzenden Scannen werden Papierbelege digitalisiert, sodass das Original in Papierform nicht mehr aufbewahrt werden muss.
Wichtige Punkte:

  • Nutzung eines Scanners mit GoBD-konformer Software
  • Speicherung im GoBD-konformen DMS
  • Volltextindizierung für spätere Suchanfragen

Beispiel: Eingehende Papierrechnungen werden direkt nach Erhalt gescannt, digital archiviert und über OCR (Texterkennung) automatisch mit den richtigen Buchungsdaten versehen.

3. Protokollierung von Änderungen

Eine zentrale GoBD-Vorgabe ist die vollständige Änderungshistorie.
Das bedeutet:

  • Jede Änderung an Belegen oder Stammdaten muss protokolliert werden.
  • Die Historie muss jederzeit abrufbar sein.
  • Manipulationen werden dadurch ausgeschlossen.

Beispiel: Wird in einer Kundendatei die Adresse geändert, speichert das System automatisch Datum, Uhrzeit, Benutzername und alte Adresse.

4. Verknüpfung von Beleg und Buchungssatz

„Keine Buchung ohne Beleg“ ist ein Grundprinzip der GoBD.

  • Jeder Buchungssatz muss mit dem zugehörigen Beleg verknüpft sein.
  • Die Verknüpfung darf nicht gelöst werden können.
  • Die Archivierung muss auch bei einem Systemwechsel gewährleistet bleiben.

Beispiel: Eine Ausgangsrechnung wird gebucht – das System verlinkt automatisch den PDF-Beleg in der Buchung.

5. Zuordnung weiterer Unterlagen

Neben Belegen müssen auch andere relevante Dokumente mit Geschäftsvorfällen verknüpft werden, z. B.:

  • Verträge
  • Preisabsprachen
  • Schriftverkehr mit Kunden oder Lieferanten

Beispiel: Eine Projektabrechnung wird mit dem zugehörigen Vertrag und einer E-Mail-Korrespondenz gespeichert.

6. Zeitnahe und chronologische Erfassung

Die GoBD Regeln schreiben vor:

  • Kassenbewegungen sind täglich zu erfassen.
  • Eingangsrechnungen sind innerhalb von acht Tagen zu verbuchen.
  • Unbare Vorgänge müssen innerhalb von zehn Tagen erfasst werden.

Beispiel: Ein Unternehmer scannt alle Tagesumsätze noch am selben Abend und verbucht diese direkt im System.

7. Volltextindizierung und OCR

Mit einer Volltextindizierung können Belege schneller gefunden werden.

  • OCR (Texterkennung) liest relevante Daten automatisch aus.
  • Automatische Zuordnung zu Geschäftsvorfällen
  • Weniger manueller Erfassungsaufwand

Beispiel: Eine eingescannte Rechnung mit dem Text „Reparatur Fahrzeug“ wird durch OCR erkannt und der entsprechenden Kostenstelle zugeordnet.

8. Automatische Vergabe von Rechnungsnummern

GoBD-konforme Systeme vergeben fortlaufende Belegnummern und eindeutige Dokumenten-IDs.

Beispiel: Die Buchhaltungssoftware erstellt für jede Ausgangsrechnung automatisch eine fortlaufende Rechnungsnummer, die nicht geändert werden kann.

9. Zugriffssteuerung und Datenschutz

  • Schutz vor unbefugtem Zugriff
  • Rollenbasierte Berechtigungen (Buchhalter, Prüfer, Sachbearbeiter)
  • Zugriff für Finanzprüfer nach GoBD-Recht auf Datenzugriff

Beispiel: Eine externe Steuerprüferin erhält ein eigenes Nutzerinnenprofil mit Lesezugriff auf relevante Dokumente.

10. Hosting unter Einhaltung des Datenschutzes

Für Nutzerinnen und Nutzer einer Cloud-Buchhaltung gilt:

  • Nutzung einer GoBD-konformen Lösung, die auf Servern in der EU läuft
  • Vermeidung von Anbietern, die Daten in unsicheren Drittländern speichern

Beispiel: Ein Unternehmen nutzt eine deutsche Cloud-Buchhaltung, die DSGVO-konform ist und alle Daten verschlüsselt überträgt.

11. GoBD-Verfahrensdokumentation

Jedes Unternehmen muss einen GoBD-Verfahrensdokumentation erstellen:

  • Beschreibung aller buchhaltungsrelevanten Prozesse
  • Angabe der Verantwortlichkeiten
  • Fortlaufende Aktualisierung bei Änderungen
  • Speicherung der Dokumentation selbst im GoBD-konformen DMS

Beispiel: Die Verfahrensdokumentation beschreibt den genauen Ablauf vom Rechnungseingang über die Prüfung bis zur Zahlung und Archivierung.

Fazit: GoBD-konform arbeiten für rechtssichere und effiziente Buchhaltung

Eine GoBD-konforme Buchhaltung ist nicht nur gesetzliche Pflicht, sondern auch entscheidend für Rechtssicherheit und Effizienz in der Unternehmensorganisation. Die GoBD-Anforderungen gewährleisten, dass alle steuerrelevanten Belege, Geschäftsvorfälle und Dokumente vollständig, richtig, zeitnah, unveränderbar und revisionssicher erfasst werden.

Durch die Umsetzung der GoBD-Vorschriften – von der GoBD-konformen Belegarchivierung über das ersetzende Scannen und die Protokollierung von Änderungen bis hin zur Volltextindizierung und GoBD-Verfahrensdokumentation – schaffen Unternehmen die Basis für eine ordnungsgemäße digitale Buchführung.

Ob Sie als Unternehmen, Selbstständiger oder Freiberufler arbeiten: Mit einer GoBD-konformen Buchhaltungssoftware oder einem GoBD-konformen DMS erfüllen Sie nicht nur die rechtlichen Vorgaben der Abgabenordnung (AO) und des Handelsgesetzbuchs (HGB), sondern optimieren auch Ihre internen Abläufe.

💡 Tipp: Prüfen Sie regelmäßig Ihre Prozesse, um sicherzustellen, dass Ihre digitale Buchhaltung GoBD-konform bleibt – besonders bei Softwarewechseln, neuen gesetzlichen Regelungen oder organisatorischen Veränderungen. So vermeiden Sie Beanstandungen bei Betriebsprüfungen und stellen sicher, dass Ihre Buchführung jederzeit GoBD-rechtssicher ist.


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