Homeoffice einrichten

Homeoffice einrichten – wie KMU jetzt an Fördermittel kommen

Kleine und mittlere Unternehmen können nun auch für die Einrichtung von Homeoffice-Plätzen Förderung beantragen. Das Bundeswirtschaftsministerium hat das Förderprogramm “go-digital” aufgrund der Corona-Pandemie erweitert.

Viele Unternehmen in Deutschland haben ihre Mitarbeiter in den vergangenen Wochen ins Homeoffice geschickt, um in Zeiten von Corona arbeitsfähig zu bleiben und einen Beitrag zur Eindämmung der Pandemie zu leisten. Wie es aussieht, dürfte dieser Zustand noch eine ganze Weile andauern. Auch kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die bisher am Präsenzmodell festhalten, würden daher gern für ihre Beschäftigten Arbeitsplätze im Homeoffice einrichten – doch nicht jeder Betrieb verfügt über das dafür notwendige Know-how und die technischen Voraussetzungen. Deshalb können KMU jetzt im Rahmen des Programms “go-digital” Fördermittel für IT-Dienstleistungen erhalten, die auf die Einrichtung von Homeoffice-Plätzen abzielen.

Lesen Sie im Folgenden, wer antragsberechtigt ist, was und in welcher Höhe gefördert wird, und wie das Verfahren abläuft.

Welche Unternehmen können go-digital-Fördermittel zur Einrichtung von Homeoffice erhalten?

Die Förderung richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und des Handwerks, die folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Unter 100 Beschäftigte (einschließlich aller Partnerunternehmen und verbundenen Unternehmen)
  • Vorjahresumsatz oder Vorjahresbilanzsumme von höchstens 20 Millionen Euro
  • Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland
  • Förderfähig nach der De-minimis-Verordnung

Was wird gefördert?

“go-digital” unterstützt KMU der gewerblichen Wirtschaft und des Handwerks in insgesamt drei miteinander kombinierbaren Modulen bei der Digitalisierung (s. Box).

Aufgrund der Corona-Krise hat das Bundeswirtschaftsministerium das Programm um einen Förderbaustein erweitert. Nun sind Fördermittel auch für Beratungsleistungen rund ums Homeoffice einrichten abrufbar. Die Palette der förderfähigen Leistungen reicht von der individuellen Beratung bis hin zur Umsetzung von Homeoffice-Lösungen, wie zum Beispiel die Einrichtung spezifischer Software und die Konfiguration vorhandener Hardware.

Die Software oder Hardware selbst ist zwar nicht Gegenstand der Förderung. Es gibt jedoch verschiedene Förderprogramme der Bundesländer, die teilweise auch die Anschaffung von Hardware und Software bezuschussen.

Die drei Module von go-digital

Digitalisierte Geschäftsprozesse

  • Beratung beispielsweise bei der Einführung von E-Business-Softwarelösungen für Gesamt- und Teilprozesse (Retourenmanagement, Logistik, Lagerhaltung, Bezahlsysteme usw.)
  • Unterstützung beim Home Office einrichten

Ziel der Förderung ist es, Arbeitsabläufe im Unternehmen möglichst durchgängig zu digitalisieren sowie sichere elektronische und mobile Prozesse zu etablieren.

Digitale Markterschließung

  • Entwicklung einer unternehmensspezifischen Onlinemarketing-Strategie
  • Aufbau einer professionellen, rechtssicheren Internetpräsenz (mit Webshop, Social-Media-Tools, Content-Marketing)

Ziel ist die Beratung zu den Aspekten eines professionellen Onlinemarketings und Umsetzung der empfohlenen Leistungen.

IT-Sicherheit (Pflichtmodul)

  • Durchführung einer Risiko- und Sicherheitsanalyse der bestehenden und der geplanten IKT-Infrastruktur
  • Initiierung/Optimierung betrieblicher IT-Sicherheitsmanagementsysteme

Ziel ist die Vermeidung von Schäden bzw. die Minimierung der Risiken durch Cyberkriminalität.

Weitere Informationen zum Förderprogramm go-digital


 

Wie hoch ist die Förderung des Programms “go-digital”?

Im Rahmen der Förderung mit “go-digital” werden bis zu 50 Prozent der Kosten einer unterstützenden Beratung durch ein autorisiertes Beratungsunternehmen erstattet. Bei einem maximalen Beratertagessatz von 1.100 Euro und einem maximalen Förderumfang von 30 Beratertagen in einem Zeitraum von sechs Monaten können KMU somit bis zu 16.500 Euro an Fördermitteln erhalten.

Wie kommen Unternehmen an eine Homeoffice-Förderung durch “go-digital”?

KMU und Handwerksbetriebe, die Homeoffice einrichten und von der Förderung profitieren wollen, müssen zunächst über die Beraterlandkarte ein autorisiertes Beratungsunternehmen in ihrer Region suchen. Nach einem kostenlosen Erstgespräch wird ein Beratervertrag abgeschlossen. Von diesem Punkt an übernimmt der zertifzierte go-digital-Berater alle weiteren Schritte:

  • Wenn der Berater der Auffassung ist, dass das Vorhaben wahrscheinlich förderfähig ist, füllt er für das Unternehmen den Förderantrag aus und reicht ihn über das Portal easy-Online ein.
  • Das dabei erzeugte Dokument “Antrag für Zuwendungen auf Ausgabenbasis” (AZA) schickt der Berater für das Unternehmen an den Projektträger EURONORM GmbH (E-Mail: go-digital@euronorm.de; Tel.: 030 97003-333).
  • EURONORM prüft den Antrag kurz und bestätigt den Eingang.
  • Aufgrund der gegenwärtigen Dringlichkeit infolge Corona müssen KMU bei einer Förderung zum Thema Homeoffice aber nicht wie bei den anderen Modulen rund acht Wochen auf den Zuwendungsbescheid warten. Stattdessen können sie ihr Vorhaben gemeinsam mit dem go-digital-Berater unmittelbar nach dem Empfang der Eingangsbestätigung von EURONORM starten.

 
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