Durch einen rechtzeitig beantragten gerichtlichen Mahnbescheid lassen sich die Ansprüche aus unbezahlten Forderungen auch nach dem Ablauf der Verjährungsfrist noch geltend machen.
Wenn Kunden nicht zahlen, sollten Unternehmen einen Dienstleister mit dem Inkasso beauftragen. Dies ist auch aus der Finanzbuchhaltungssoftware heraus möglich.