Umrüstung auf TSE Kassen
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Umrüstung auf TSE Kassen – Schonfrist endet am 31. März 2021

Ab Oktober 2020 müssen elektronische Kassen grundsätzlich über eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) verfügen. Das BMF lehnt eine weitere Schonfrist zur Umrüstung auf TSE Kassen ab. 15 Bundesländer gewähren jedoch unter bestimmten Härtefall-Voraussetzungen eine Fristverlängerung bis Ende März 2021. Ein Überblick.

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