Ab dem 1. Januar 2027 gilt die elektronische Führung von Entgeltunterlagen nach § 8 BVV flächendeckend. Damit zählt bei Prüfungen durch die Deutsche Rentenversicherung (DRV) nicht, ob irgendwo Dateien existieren. Entscheidend ist, ob die Unterlagen schnell verfügbar, lückenlos und verständlich zugeordnet sind. Dieser Beitrag ordnet das Thema ein und zeigt, wie KMU es angehen können.
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