Fördermittel für Digitalisierung

“Viele KMU kennen die Förderprogramme zur Digitalisierung nicht”

Viele kleine und mittlere Unternehmen (KMU) haben bei der Digitalisierung Nachholbedarf. Zugleich scheuen sie den finanziellen Aufwand für die Einführung digitaler Lösungen wie zum Beispiel einer neuen ERP-Software. Was viele nicht wissen: Der Staat bezuschusst Digitalisierungsprojekte teils beträchtlich. KMU-Beraterin Katja Theunissen liefert im Interview einen Überblick über wichtige Förderprogramme und erklärt, unter welchen Voraussetzungen es Geld gibt.


Frage: Bund und Länder unterstützen KMU mit verschiedenen Förderprogrammen dabei, die Digitalisierung in den Geschäftsprozessen voranzutreiben. Welche sind die relevanten bundesweiten Förderprogramme in diesem Bereich?

Katja Theunissen: Was die Förderung notwendiger Beratungsleistungen angeht, ist zuvorderst natürlich das Programm go-digital zu nennen, das seit Juli 2017 zur Verfügung steht. Dieses bietet Zuschüsse von bis zu 16.500 Euro je Unternehmen und Jahr. Das Programm umfasst die Module IT-Sicherheit, Internetmarketing und digitalisierte Geschäftsprozesse. Im Rahmen des Programms unternehmensWert:Mensch werden Beratungsleistungen von autorisierten Prozessberatern rund um die Digitalisierung der Arbeitswelt jetzt mit bis zu 9.600 Euro bezuschusst.

Im Kreditbereich geht es bundesweit vor allem um das KfW-Programm ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit.

Neben den eigentlichen Förderprogrammen gibt es zahlreiche Service- und Beratungsangebote von Bund und Ländern. Viele KMU kennen die Fördermöglichkeiten für Digitalisierungsprojekte jedoch nicht. Deshalb ist es Unternehmen, die sich erstmals mit dem Thema beschäftigen, unbedingt anzuraten, sich in den regionalen Kompetenzzentren oder auch digitalen Hubs zu informieren, welche geldwerten Informationen und Services sie dort in Anspruch nehmen können. Übersichten findet man unter www.mittelstand-digital.de und auf den Internetseiten des Bundeswirtschaftsministeriums unter dem Begriff Mittelstand 4.0.

Katja Theunissen
Katja Theunissen hat mehr als 20 Jahre Berufserfahrung in der Unternehmensberatung und ist mit ihrem Büro in Düsseldorf tätig. Zu den Schwerpunkten der Diplom-Kauffrau zählen die Fördermittelberatung und die Unterstützung von kleinen und mittleren Unternehmen bei Finanzierungsprojekten. Die zertifizierte BAFA-Beraterin ist Mitglied im Verband Die KMU-Berater – Bundesverband freier Berater e. V. und leitet dort die Fachgruppe Fördermittelberatung.
www.inno-konkret.de

 

Frage: Und welche länderspezifischen Förderprogramme zur Digitalisierung gibt es für KMU?

Katja Theunissen: In Baden-Württemberg werden Unternehmen mit bis zu 100 Mitarbeitern im Rahmen der sogenannten Digitalisierungsprämie mit einem Zuschuss von bis zu 10.000 Euro gefördert. Zuwendungsfähig sind sowohl Anschaffungen in Hard- und Software als auch Dienstleistungen und Schulungen. In Bayern können kleine und mittlere Unternehmen den Digitalbonus beantragen. In der Regel beträgt der Zuschuss bis zu 10.000 Euro. Ist das Vorhaben besonders innovativ, werden sogar bis zu 50.000 Euro bereitgestellt.

 

“Einige Bundesländer bezuschussen im Rahmen von Digitalisierungsprojekten auch die Anschaffung von Hardware und Software.”

 

Förderungen für Beratungsleistungen rund um die Digitalisierung gibt es in vielen Einzelprogrammen. Sie alle aufzuzählen würde hier den Rahmen sprengen. In Nordrhein-Westfalen etwa profitieren Unternehmen vom Innovationsgutschein Digitalisierung. Je nach Art des individuellen Vorhabens können auch geförderte Innovationsassistenten oder die Technologieförderprogramme des Bundes und der Länder eine Rolle spielen, wenn es um die Finanzierung einer Digitalisierung geht, die möglicherweise auch in einem größeren Kontext eines Innovationsvorhabens steht.

Wichtig ist immer: Bevor man startet und einen externen Dienstleister beauftragt, sollte man sich über mögliche Förderprogramme informieren. Denn grundsätzlich gilt, dass die Projekte nicht begonnen werden dürfen, bevor ein Antrag gestellt worden ist. Bei einigen Programmen muss man dann mit der Durchführung auch bis zur Bewilligung warten.

Frage: Welche Voraussetzungen muss ein Unternehmen erfüllen, um überhaupt als förderungswürdig eingestuft zu werden?

Katja Theunissen: Bei go-digital liegt die Grenze bei 99 Mitarbeitern und 20 Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme. Eine weitere Einschränkung gibt es nicht. Alle in Deutschland ansässigen Unternehmen, auch Handwerksbetriebe, können das Programm nutzen. Bei den Mitarbeitern zählen Auszubildende oder Leiharbeiter nicht mit, Teilzeitkräfte werden anteilig
berücksichtigt.

Bei den Landesprogrammen gelten häufig die offiziellen Größenklassen der EU für KMU, diese enden bei 250 Mitarbeitern bzw. 50 Millionen Euro Umsatz oder 43 Millionen Euro Bilanzsumme. Hierbei müssen immer alle eventuell gesellschaftsrechtlich verbundenen Unternehmen mit berücksichtigt werden. Wenn ein Unternehmen die Schwellenwerte überschreitet, lohnt ein Blick in den vorletzten Jahresabschluss: Erst wenn ein Unternehmen in zwei aufeinanderfolgenden Jahren die Grenzen überschreitet, geht der KMU-Status verloren.

 

“Für die Anschaffung der notwendigen Technik bietet sich auch die Beantragung eines zinsgünstigen Digitalisierungskredits an.”

 

Frage: Welche Fördermöglichkeiten gibt es für KMU, die zum Beispiel ERP-Software einführen möchten, bei denen aber keines der zuvor genannten Landesprogramme greift?

Katja Theunissen: Die Förderung im Rahmen des Programms go-digital bezieht sich auf die reine Beratungsdienstleistung. Gefördert werden Beratertagessätze. Die Anschaffung von Hardware oder der Erwerb von Softwarelizenzen ist über go-digital nicht förderfähig. Wenn ein Unternehmen die notwendigen technischen Anschaffungen nicht aus eigenem Cashflow oder im Rahmen bestehender Kreditlinien schafft, bietet sich die Beantragung eines Digitalisierungskredits an.

Fördermittel für Digitalisierung

Fördermittel für Digitalisierungsprojekte in KMU gibt es in Form von Zuschüssen oder zinsgünstigen Darlehen.

Frage: Inwieweit lassen sich verschiedene Förderprogramme miteinander kombinieren?

Katja Theunissen: Bei der Frage nach der Kombination muss man erst mal genau gucken, wie das beantragte Projekt überhaupt definiert ist. Ein Unternehmen wird sicherlich a priori sein Digitalisierungsprojekt als ein zusammenhängendes Vorhaben betrachten, was bezüglich der zeitlichen Durchführung und der Zusammenstellung des Teams ja auch richtig sein mag. Beantragt wird aber beispielsweise in go-digital nur die Dienstleistung. Wenn man gleichzeitig die Investitionen über ein Kreditprogramm finanziert, stellt dies im engeren Sinne keine Kombination dar. Es spricht nichts dagegen, das so zu machen. Grundsätzlich muss man in die jeweilige Richtlinie gucken oder jemanden fragen, der sich damit auskennt.

Frage: Wie läuft eine Projektförderung üblicherweise ab?

Katja Theunissen: Wie gesagt, man muss erst den Fördertopf auswählen – und dann genau hinschauen, wie dort die Vorgehensweise definiert ist. Bei den Programmen, in denen nur autorisierte Berater tätig werden können, wie eben in go-digital, wird sich der Berater in der Regel auch um die Antragstellung kümmern und dann konform mit den Förderbedingungen die Maßnahme durchführen und abrechnen. In den Zuschussprogrammen der Länder muss das Unternehmen den Antrag selbst stellen. Die Bewilligungsbehörden bieten normalerweise Beratung dazu an. Die mit der Digitalisierung befassten Dienstleister kennen sich aber auch mit den Programmen aus. Sie sind sicherlich gute Anlaufstellen, um Informationen zu den Fördermöglichkeiten zu erhalten.

 

“Hat man mit einem Digitalisierungsprojekt bereits begonnen, ist oft keine Förderung mehr möglich. Daher gilt: erst über die Fördermöglichkeiten informieren und einen Antrag stellen.”

 

Frage: Bisher sprachen wir über Zuschüsse, die vom geförderten Unternehmen nicht zurückgezahlt werden müssen. Darüber hinaus gibt es aber auch Förderprogramme mit zinsverbilligten Darlehen und Krediten. Welche Angebote können hier für KMU interessant sein?

Katja Theunissen: Die Kreditfinanzierung von Digitalisierungsprojekten ist bislang kein ganz einfaches Thema gewesen, denn die Hausbanken finden bei diesen Projekten in der Regel keine banküblich verwertbaren Sicherheiten vor. Aufgrund dieses Dilemmas hat die KfW-Mittelstandsbank ein spezielles Programm aufgelegt, das unter dem Titel ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit besonders zinsgünstige Darlehen für Investitionen und Betriebsmittel bis zu 25 Millionen Euro bietet. Das Programm setzt voraus, dass das Unternehmen seit mindestens zwei Jahren am Markt ist und dass die Kreditsumme mindestens 25.000 Euro beträgt. Der Antragsweg führt wie bei allen KfW-Programmen über eine durchleitende Bank. Diese wird im Rahmen der Gesamtfinanzierung die Bonität des Unternehmens und die bisherigen Erfahrungen in der Zusammenarbeit in Betracht ziehen. Hier hilft aber die optionale Haftungsfreistellung des Programms in Höhe von 70 Prozent. Das bedeutet, dass die Hausbank nur den Restanteil des Risikos trägt. Dies ist eigentlich in der aktuellen Niedrigzinsphase wesentlich wichtiger als die Zinsvergünstigung des Förderprogramms.

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