Zum Hauptinhalt springen
HS News Gesetzliches Wissenswertes

Auch für Unternehmer interessant: Richtsatzsammlung 2015 des BMF

Wissenswertes

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat die Richtsatzsammlung für das Jahr 2015 veröffentlicht. Diese enthält die von der Finanzverwaltung ermittelten Kennzahlen für bestimmte Branchen. Unternehmer sollten diese Richtsätze kennen und Argumente für eventuelle Abweichungen dokumentieren. So lassen sich Hinzuschätzungen verhindern.

Jedes Jahr ermittelt das Bundesfinanzministerium Kennzahlen für bestimmte Branchen und veröffentlich sie in der Richtsatzsammlung. Die Betriebsprüfer vergleichen diese Kennzahlen mit den Kennzahlen der zu prüfenden Unternehmen, um die Umsätze und Gewinne eines Gewerbetreibenden zu verproben. Hierbei ermittelt der Prüfer unter anderem, ob die in den Umsatzsteuervoranmeldungen erklärte Umsatzsteuerschuld mit den Zahlen des Jahresabschlusses übereinstimmt. Kann die Finanzbehörde die Besteuerungsgrundlagen nicht ermitteln oder berechnen, weil der Steuerpflichtige keine geeigneten Unterlagen vorlegen kann, hat sie sie zu schätzen (§ 162 AO). Dabei greift sie auf die Kennzahlen in der Richtsatzsammlung zurück. Bei formell ordnungsmäßig ermittelten Buchführungsergebnissen darf die Finanzverwaltung eine Schätzung aber nicht allein darauf stützen, dass die erklärten Gewinne oder Umsätze von den Richtsätzen abweichen.

Um sich dem Risiko einer Schätzung erst gar nicht auszusetzen, sollten Unternehmer ihre betriebswirtschaftlichen Auswertungen laufend im Blick behalten. Kommt es zu Abweichungen von den Richtsätzen des BMF, empfiehlt es sich, die Gründe hierfür zu dokumentieren. Denn eine schlüssige Argumentation kann in vielen Fällen eine Hinzuschätzung durch den Betriebsprüfer verhindern.

Hier geht es zum kostenlosen Download der Richtsatzsammlung 2015 des BMF