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HS News Gesetzliches Wissenswertes

Höhere Pfändungsfreigrenzen ab Juli 2017

Wissenswertes

Die Pfändungsfreibeträge, die Arbeitgeber bei einer Lohnpfändung zu beachten haben, erhöhen sich ab 1. Juli 2017 deutlich.

Wenn ein Arbeitnehmer seine Schulden nicht mehr bezahlen kann, wenden sich Gläubiger gern mit einem gerichtlichen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (PfÜB) an den Arbeitgeber. Die Pfändung des Arbeitseinkommens ist eine der häufigsten Maßnahmen der Zwangsvollstreckung. Kommt es zur Lohnpfändung, darf der Arbeitgeber den gepfändeten Betrag nicht mehr an den Arbeitnehmer auszahlen.

Damit Arbeitnehmer am Monatsende nicht völlig ohne Lohn dastehen, legt der Gesetzgeber Pfändungsfreigrenzen fest, die der Sicherung des Existenzminimums dienen und den Arbeitnehmer in die Lage versetzen sollen, seine Unterhaltspflichten zu erfüllen. Ab 1. Juli 2017 gelten höhere Pfändungsfreigrenzen. Die neuen Freibeträge wurden inzwischen in der Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2017 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Demnach beläuft sich der monatlich unpfändbare Grundbetrag ab 1. Juli 2017 auf 1133,80 Euro (bisher: 1073,88 Euro). Wenn gesetzliche Unterhaltspflichten zu erfüllen sind, erhöht sich der Freibetrag um monatlich 426,71 Euro (bisher: 404,16 Euro) für die erste und um jeweils weitere 237,73 Euro (bisher 225,17 Euro) für die zweite bis fünfte Person.

Arbeitgeber muss Pfändungsfreibetrag des Arbeitnehmers selbst ermitteln

Den Arbeitgeber treffen bei einer Lohnpfändung zwei Verpflichtungen: Er muss zum einen den gepfändeten Betrag an den Gläubiger zahlen und zum anderen muss er darauf achten, dass dem Arbeitnehmer der Pfändungsfreibetrag bleibt. Diesen Freibetrag hat der Arbeitgeber selbst zu ermitteln. Hierzu ist festzulegen, welche Zahlungen an den Arbeitnehmer als pfändbares Einkommen gelten – wie regelmäßiger Arbeitslohn, Provisionen, Prämien, Zuschläge (z.B. für Nacht-, Sonn- oder Feiertagsarbeit), Gratifikationen und Abfindungen. Aus diesen Zahlungen ist der Nettobetrag zu errechnen. Lohn- und Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag und Sozialversicherungsbeiträge werden abgezogen.

Die Pfändungsbeträge manuell zu berechnen und zugleich die Forderungen von Gläubigern zu verwalten ist aufwändig und fehleranfällig. Spezielle Software, wie das Erweiterungsmodul Pfändung von HS, hilft Arbeitgebern, ihre Verpflichtungen bei einer Lohnpfändung korrekt und zeitsparend zu erfüllen.