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HS News Gesetzliches Wissenswertes

Koalition einigt sich auf Anhebung des Schwellenwerts für Sofortabschreibung

Wissenswertes

Der Schwellenwert, bis zu dem geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) sofort abgeschrieben werden können, soll auf 800 Euro angehoben werden. Das hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) mitgeteilt.

Normalerweise müssen Unternehmen Wirtschaftsgüter über mehrere Jahre abschreiben. In dieser Zeit müssen die Güter in einem Anlagenregister aufgeführt werden. Geringwertige Wirtschaftsgüter, wie beispielsweise Büromaterialien, können hingegen bereits in dem Jahr abgeschrieben werden, in dem das Unternehmen sie angeschafft hat. Der Schwellenwert für diese Sofortabschreibung liegt derzeit bei 410 Euro, bezogen auf die Nettoanschaffungskosten.

Neuer Schwellenwert ab Januar 2018

Anfang März dieses Jahres hat die Große Koalition sich darauf geeinigt, die Schwelle für die Sofortabschreibung auf 800 Euro zu erhöhen. Der neue Schwellenwert soll zum 1. Januar 2018 in Kraft treten. Mit der Anhebung entfallen künftig für viele Wirtschaftsgüter die entsprechenden Aufzeichnungspflichten. Die Maßnahme entlaste daher kleine Mittelständler und Handwerksbetriebe von Bürokratie und Kosten, sagt Brigitte Zypries, Bundesministerin für Wirtschaft und Energie. Das fördere Investitionen und tue der Wirtschaft gut.