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HS Finanzbuchhaltung - Software für Buchhaltung

Finanzbuchhaltungs­software von HS erfüllt die Vorgaben der GoBD

Wissenswertes

Die Programme HS Finanzwesen und HS Finanzbuchhaltung ermöglichen Unternehmen eine ordnungsmäßige Buchführung nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen. Zu diesem Ergebnis kommt eine Untersuchung der Software durch eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.

Gerade im Bereich der Finanzbuchhaltung sind Regeltreue und ordnungsmäßige Abläufe unerlässlich. Die eingesetzte Software muss alle gesetzlichen Vorgaben erfüllen. Um dies für seine Produkte extern bestätigen zu lassen, hat Hamburger Software (HS) die Anwendungen HS Finanzwesen und HS Finanzbuchhaltung von einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft untersuchen lassen.

Die Prüfer bescheinigen den Anwendungen von HS, dass diese neben den handels- und steuerrechtlichen Vorschriften auch den Vorgaben der im BMF-Schreiben vom 14. November 2014 veröffentlichten GoBD entsprechen (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff). Die Software erfüllt zudem die Prüfungsstandards IDW PS 880, IDW RS FAIT 1 und IDW RS FAIT 3. Gegenstand der Prüfung waren die aktuelle Version 2.60 der Finanzbuchhaltungssoftware sowie die Module Anlagenbuchhaltung und E-Bilanz, das HS Dokumentenmanagementsystem und das Dienstprogramm AO-Schnittstelle.

Auch der Einsatz von geprüfter Software entbindet Steuerpflichtige allerdings nicht von ihrer Verantwortung für die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung. Darüber hinaus müssen Unternehmen weitere technische und organisatorische Maßnahmen ergreifen, um die Vorgaben der GoBD vollständig zu erfüllen. Beispielsweise ist ein internes Kontrollsystem zur Einhaltung von Richtlinien und zur Abwehr von Schäden notwendig. Nähere Informationen hierzu sind beispielsweise unter www.gobd.de erhältlich.