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HS Finanzbuchhaltung Erweiterungsmodule

Das ist neu in der Finanzbuchhaltung von HS

HS Produkte

Leichtere Bedienbarkeit, zusätzliche Funktionen: HS hat die Version 2.50 des HS Finanzwesens und der HS Finanzbuchhaltung freigegeben. Hier eine Auswahl der Neuerungen.

Optimierte Benutzeroberfläche

Mit dem Versionswechsel erhalten zahlreiche Bedienelemente der Anwendungen einen moderneren Look. Außerdem ändert sich die Bedienung des Arbeitsbereichs geringfügig. So werden zum Beispiel die Arbeitsgebiete und Arbeitsblätter nicht mehr über ein Pfeilmenü, sondern über das Kontextmenü (rechte Maustaste) ausgewählt und geschlossen.

Darüber hinaus bieten die Programme nun diverse Funktionen für eine bessere Lesbarkeit am Bildschirm. Beispielsweise lässt sich die Schriftgröße für nahezu alle Bedienelemente zentral über das Betriebssystem einstellen. Dies gilt auch für Daten in Listen sowie Texte in Feldern. Auch bei verschiedenen Standardfunktionen hat sich etwas getan: Unter anderem ist es mit der neuen Version in Listen möglich, die zuletzt gewählte Spaltensortierung zu speichern. Des Weiteren können Benutzer, die auf einem Rechner mit mehreren Firmendatenbanken arbeiten, zur besseren visuellen Unterscheidbarkeit ein abweichendes Farbschema für die jeweils geöffnete Datenquelle wählen.

Neue Datenbankversion

Für die Benutzer zwar nicht sichtbar, aber doch folgenreich ist eine andere Neuerung: Ab Version 2.50 verwenden die HS-Programme die aktuelle Version der Datenbanksoftware von Sybase (SQL Anywhere). HS hat sich für das Update entschieden, weil Sybase mit den jüngsten Versionen seiner Datenbanken wichtige Verbesserungen hinsichtlich der Leistungsfähigkeit, Sicherheit und Stabilität umgesetzt hat. Der Versionswechsel der Datenbank eröffnet der Produktentwicklung von HS zudem die Möglichkeit, künftig funktionelle Optimierungen zu realisieren, die unter der alten Version nicht umsetzbar gewesen wären.

Fit für MOSS

Unternehmen, die den "EU-Umsatzsteuer-One-Stop-Shop" – auch als "Mini-One-Stop-Shop" (MOSS) bezeichnet – nutzen möchten, können ihre Stammdaten (z.B. Steuerschlüssel) in den HS-Programmen nach den Vorgaben des MOSS-Verfahrens anpassen und anlegen. Hierfür steht ein zusätzliches Arbeitsgebiet zur Verfügung. Die entsprechenden MOSS-Meldungen lassen sich anschließend aus dem HS Finanzwesen und der HS Finanzbuchhaltung heraus direkt an das deutsche Bundeszentralamt für Steuern (gilt für Anwender in Deutschland) bzw. an das österreichische Bundesministerium der Finanzen (gilt für Anwender in Österreich) übermitteln.

Zum Hintergrund von MOSS: Seit 1. Januar 2015 werden Telekommunikations-, Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen sowie elektronisch erbrachte sonstige Leistungen innerhalb der EU in dem Staat mit Umsatzsteuer belegt, in dem der Leistungsempfänger wohnt. Unternehmen sind daher grundsätzlich dazu verpflichtet, sich in jedem EU-Mitgliedstaat, in dem sie die genannten Leistungen erbringen, registrieren zu lassen und dort ihre umsatzsteuerlichen Pflichten zu erfüllen. Alternativ können sie den MOSS nutzen. Dieser bietet die Möglichkeit, sich in nur einem EU-Mitgliedstaat (Mitgliedstaat der Identifizierung = MSI) registrieren zu lassen und sämtliche unter die Sonderregelung fallenden Umsätze über den MSI zu erklären und die resultierende Umsatzsteuer zu bezahlen.