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HS Lohnabrechnung - Software für Gehaltsabrechnung und Personalabrechnung

Pfändung berechnen: Software von HS unterstützt Arbeitgeber

HS Produkte

Das HS-Modul Pfändung hilft der Personalabteilung, Pfändungsbeträge korrekt zu berechnen und die Forderungen zu verwalten.

Die Lohn- oder Gehaltspfändung ist eine gängige Variante der Zwangsvollstreckung bei verschuldeten Arbeitnehmern. Nach § 840 der Zivilprozessordnung (ZPO) darf die Pfändung direkt beim Arbeitgeber erfolgen. Dieser ist als sogenannter Drittschuldner des Gläubigers dazu verpflichtet, die pfändbaren Anteile des Arbeitseinkommens unter Berücksichtigung der aktuellen Vorschriften an den Gläubiger abzuführen.

Die Berechnung der monatlichen Pfändungsbeträge und die Verwaltung der Forderungen setzt umfangreiches Fachwissen voraus. Zudem besteht eine hohe Fehleranfälligkeit. Verrechnet sich der Arbeitgeber, ist er gegenüber dem Arbeitnehmer oder dem Gläubiger schadenersatzpflichtig.

HS bietet daher für seine Programme zur Lohnabrechnung das Erweiterungsmodul Pfändung an. Die Software hilft Arbeitgebern, die monatlichen Pfändungsbeträge korrekt zu berechnen und die Forderungen zu verwalten. Die Mitarbeiter im Personalbüro vermeiden damit nicht nur folgenträchtige Fehler, sondern senken auch ihren Arbeits- und Zeitaufwand für die Durchführung und Verwaltung von Pfändungen.

Neue Pfändungsfreigrenzen seit Juli 2015

Auch wer sich verschuldet hat, soll noch ausreichend Geld zum Leben zur Verfügung haben. Der Gesetzgeber legt deshalb Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen fest, die im Zweijahresrhythmus angepasst werden. Seit dem 1. Juli 2015 gelten in Deutschland folgende Freigrenzen: Der monatlich nicht pfändbare Grundbetrag beträgt 1073,88 Euro (bisher: 1045,04 Euro). Hat der Schuldner gesetzliche Unterhaltspflichten zu erfüllen, so erhöht sich der Betrag um monatlich 404,16 Euro (bisher: 393,30 Euro) für die erste und um jeweils zusätzliche 225,17 Euro (bisher: 219,12 Euro) je Monat für die zweite bis fünfte Person.