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HS News Gesetzliches Wissenswertes

Tipp für Arbeitgeber: Sondermeldung vor Rentenbeginn

Wissenswertes

Geht ein Mitarbeiter in Rente, muss der Arbeitgeber der Deutschen Rentenversicherung vor dem Rentenbeginn die letzten beitragspflichtigen Einnahmen des Beschäftigten melden. Hier erfahren Sie, wie Sie diese Aufgabe mithilfe der Software von HS erledigen.

Sondermeldung bei Rentenbeginn HR-Software

Hinweis: Die Meldung wird an die gesetzliche Krankenkasse des Mitarbeiters versendet und von dort an die Deutsche Rentenversicherung weitergeleitet.

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