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Digitalisierung mit hS

Förderprogramm “Digital Jetzt“

Erhalten Sie bis zu 70 Prozent staatliche Zuschüsse für Ihr Digitalisierungsprojekt!

Digitale Prozesse und Technologien entscheiden über die Wettbewerbs- und Zukunftsfähigkeit von Unternehmen. Digitalisierungsprojekte erfordern oft jedoch umfangreiche Investitionen.

Um die Digitalisierung im Mittelstand zu unterstützen, haben Bund und Länder zahlreiche Förderprogramme für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) aufgelegt – wie das Programm „Digital Jetzt – Investitionsförderung für KMU“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi).

„Digital Jetzt“ bietet finanzielle Zuschüsse, um Investitionen in die digitale Zukunft kleiner und mittlerer Unternehmen, Handwerksbetriebe und freier Berufe anzuregen. Zuschüsse gibt es zu Investitionen in:

  1. digitale Technologien
  2. Qualifizierung der Beschäftigten

Starten Sie jetzt Ihr Digitalisierungsprojekt mit HS und lassen Sie sich dabei vom Staat unterstützen.

Ganz gleich, ob Sie die Dokumentenmanagementlösung, die Lagerwirtschaft oder die Rechnungseingangsverarbeitung von HS einführen möchten – wir beraten Sie gern dabei, das richtige Förderprogramm zu finden.

jetzt Kontakt zu HS aufnehmen

Die wichtigsten Informationen zum Förderprogramm „Digital Jetzt":

Unternehmen mit 3 bis 499 Beschäftigten aus allen Branchen mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland. Nicht gefördert werden Unternehmen, deren Unterstützung mit öffentlichen Mitteln der EU, dem Bund oder den Ländern die Grenze von 200.000 Euro in drei aufeinander folgenden Jahren übersteigt.

Die Förderquote hängt von der Unternehmensgröße ab. Sie beträgt:

  • 50 % (40 %) bis 50 Beschäftigte
  • 45 % (35 %) bis 250 Beschäftigte
  • 40 % (30 %) bis 499 Beschäftigte

Diese Werte sind bis zum 30. Juni 2021 gültig. Ab dem 1. Juli 2021 gelten die Werte in Klammern.

Sind folgende Voraussetzungen erfüllt, gibt es Bonusprozente:

  • Mehrere Unternehmen innerhalb einer Wertschöpfungskette kooperieren und beginnen gleichzeitig ein Digitalisierungsprojekt (z.B. zur unternehmensübergreifenden digitalen Kommunikation mit EDI) à plus 5 Prozent
  • Investitionen in den Bereichen IT-Sicherheit und Datenschutz à plus 5 Prozent
  • Investitionen in strukturschwachen Regionen à plus 10 Prozent

Ein Unternehmen mit 28 Beschäftigten und mit Sitz in Duisburg plant die Einführung von HS Dokumentenmanagement und HS Rechnungseingangsverarbeitung.

Aufgrund der Größe des Unternehmens beträgt die Förderquote 50 Prozent. Da Duisburg im Rahmen des Programms „Digital Jetzt“ als strukturschwache Region angesehen wird, erhält das Unternehmen einen Förderbonus von 10 Prozent. Insgesamt beträgt die Förderquote somit 60 Prozent.

Bei einer Investitionssumme von beispielsweise 22.000 Euro würde das Unternehmen also einen Zuschuss in Höhe von 13.200 Euro erhalten.

Bei der Antragstellung ist unter anderem ein Digitalisierungsplan einzureichen. Der Digitalisierungsplan ist ein Projektplan, der das Investitionsvorhaben in drei Schritten beschreibt:

  1. Ausgangssituation: Wie ist der aktuelle Stand der Digitalisierung im Unternehmen?
  2. Investitionsvorhaben: Beschreibung des geplanten Digitalisierungsprojekts mit dem zu erreichenden Ziel und den konkreten Verbesserungen für das Unternehmen
  3. Nachhaltige Wirkung: Darstellung der zu erwartenden Effekte auf die weitere Entwicklung des Unternehmens

Bei der Antragstellung verlangt das BMWi eine sogenannte De-minimis-Erklärung. Diese enthält Informationen zu bisherigen beziehungsweise weiteren beantragten Förderungen. Zum Hintergrund: Subventionen eines EU-Mitgliedstaats an ein Unternehmen bedürfen ab einer gewissen Höhe der Genehmigung durch die Europäische Kommission, um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden. Unterhalb dieses Schwellenwerts wird keine Wettbewerbsbeeinträchtigung vermutet und auf die Genehmigungspflicht verzichtet. Zurzeit liegt die Genehmigungsgrenze bei 200.000 Euro Beihilfe binnen drei Steuerjahren (Achtung! Für einige Branchen gelten andere Grenzwerte, so z.B. für Fischereibetriebe oder den Agrarsektor). Mit der De-minimis-Erklärung weisen Sie nach, dass Ihr Unternehmen unterhalb dieses Werts liegt.

Was wird gefördert?

Investitionen in digitale Technologien, in Software und Hardware für datengetriebene Geschäftsmodelle und für Cloud-Anwendungen, sowie Investitionen in IT-Sicherheit und Datenschutz. (Dazu gehören auch die Kosten für Softwarelizenzen und Serviceverträge, Mieten oder Leasing. Diese Kosten sind über die gesamte geplante Laufzeit ansetzbar. Wichtig: Der Gesamtumfang der geplanten Investitionen muss sich auf mindestens 17.000 Euro belaufen.)

Was wird nicht gefördert?

  • Ersatzinvestitionen in Betriebssysteme, Office-Anwendungen und Standardhardware, die keinen Bezug zum Digitalisierungsprojekt haben
  • Software-Updates ohne neue grundlegende Funktionen
  • Personal- und Verwaltungskosten
  • Interne Entwicklungskosten

Was ist bei der Förderung zu beachten?

  • Die Förderung wird als Zuschuss gewährt, der nicht zurückgezahlt werden muss.
  • Der Förderantrag muss vor Beginn des Projekts gestellt werden. Das Projekt darf erst nach Erhalt eines Bewilligungsbescheids gestartet werden.
  • Aufgrund der hohen Nachfrage werden die Anträge in einem monatlichen Losverfahren ausgewählt und bearbeitet. Informationen zu den Ziehungsterminen und der Anzahl der Teilnehmer: https://digitaljetzt-portal.de
  • Die maximal erlaubte Projektlaufzeit beträgt zwölf Monate.
  • Verwendungs- und Zahlungsnachweise sind innerhalb von zwei Monaten nach Projektabschluss einzureichen.
  • Die Auszahlung des Förderbetrags erfolgt nach Einreichung des Verwendungsnachweises.

Wie läuft das Förderverfahren ab?

Fördermittel für Digitalisierung

Wie unterstützt HS Sie bei der Beantragung von Förderungen?

  • Wir prüfen Ihre Förderfähigkeit und klären, ob für Sie neben dem  „Digital Jetzt“ Programm auch andere Förderprogramme des Bundes und der Länder infrage kommen.
  • Wir beraten und unterstützen Sie bei der Erstellung eines Digitalisierungsplans.
  • Wir stellen Ihnen die notwendigen Angebotsunterlagen für die Antragstellung zur Verfügung.
  • Wir erstellen Ihnen Leistungsnachweise.

Vereinbaren Sie jetzt ein Beratungsgespräch mit unserem Förderungsberater:

Kontakt HS

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