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Tipp: Reverse-Charge im Handel mit edlen und unedlen Metallen (§ 13b UStG)

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Ab dem 1. Oktober 2014 gilt die Umkehrung der Umsatzsteuerpflicht (Reverse-Charge-Verfahren) auch für den Handel mit edlen und unedlen Metallen wie z.B. Gold, Silber, Eisen, Aluminium und Blei. Welche Stoffe in welcher Form im Einzelnen unter diese Regelung fallen, ist in der Anlage 4 zu § 13b Abs. 2 Nummer 11 UStG festgelegt. Dieses Merkblatt erläutert Ihnen, wie Sie den Erwerb und den Verkauf solcher Stoffe buchen.

Voraussetzung für das nachfolgend beschriebene Vorgehen ist, dass die Lieferung in Deutschland beginnt und endet, ohne Umsatzsteuer in Rechnung gestellt wurde und der Empfänger zum Vorsteuerabzug berechtigt ist.

HINWEIS: Das nachfolgend beschriebene Verfahren kann auch in Österreich angewendet werden, siehe Bundesgesetzblatt, II 369/2013. Abweichungen bei Steuersätzen und UVA-Positionen sind durch Klammern gekennzeichnet.

Es werden nur die Eigenschaften beschrieben, die Sie für die Buchung der Metalllieferungen benötigen. Weitere Angaben, z.B. die Berichtszuordnung, geben Sie nach eigenem Ermessen ein. Eine genaue Beschreibung der Einrichtung von Steuerschlüsseln und Sachkonten finden Sie im Handbuch, Kapitel "Steuerkennzeichen mit Steuerschlüsseln einrichten" (5.1.2) und Kapitel "Sachkonten einrichten" (5.5.2).

Die angegebenen Kontonummern entsprechen dem mitgelieferten Kontenplan-Auszug SKR03. Natürlich können Sie auch andere Kontonummern und Steuerkennzeichen verwenden, z.B. wenn Sie noch andere Leistungen buchen, bei denen der Empfänger die Umsatzsteuer schuldet (z.B. ausländische Leistungen). Achten Sie dann jedoch auf die richtige UVA-Zuordnung.

Fall 1: Erhaltene Lieferungen buchen

Um den Erwerb von edlen oder unedlen Metallen zu buchen, gehen Sie in der folgenden Reihenfolge vor:

  1. Steuerkonten einrichten
  2. Steuerschlüssel einrichten (noch ohne Ausbuchungskonto)
  3. Ausbuchungskonto einrichten
  4. Ausbuchungskonto beim Steuerschlüssel ergänzen
  5. Aufwandskonten einrichten
  6. Buchungen erfassen

Möglicherweise sind die beschriebenen Konten und Steuerschlüssel bereits vorhanden. Sie können die mitgelieferten Vorbesetzungen verwenden und passen diese ggf. gemäß der nachfolgenden Beschreibung an.

1. Steuerkonten einrichten
Sie richten ein Steuerkonto für die Vorsteuer aus der Metalllieferung ein...

...dazu noch ein Steuerkonto für die Steuerschuld aus der Lieferung.

2. Steuerkennzeichen einrichten

3. Ausbuchungskonto einrichten

Wenn die Ausbuchung über den Steuerschlüssel erfolgen soll, richten Sie für diesen Steuerschlüssel das entsprechende Ausbuchungskonto ein.

4. Ausbuchungskonto beim Steuerschlüssel ergänzen
Rufen Sie das neu eingerichtete Steuerkennzeichen noch einmal auf, und ergänzen Sie das Ausbuchungskonto beim Steuerschlüssel.

5. Aufwandskonten einrichten
Welche Konten Sie für die Buchung der Metalllieferungen verwenden, liegt in Ihrem eigenen Ermessen. Nachfolgend wird exemplarisch dargestellt, welche Angaben Sie machen, wenn Sie ein Aufwandskonto für den Erwerb von Edelmetallen einrichten.

6. Buchungen erfassen
In der Erfassungsart Eingangsrechnung/-gutschrift geben Sie als Lieferanten den Leistungserbringer an und als Gegenkonto das Aufwandskonto für die Metalllieferung (z.B. 3155).

In der Erfassungsart Soll/Haben geben Sie als Konto Soll das Aufwandskonto für die Metalllieferung an (z.B. 3155) und als Konto Haben das Konto des Leistungserbringers.

Der Betrag ist netto zu buchen. Die Umsatz- und Vorsteuerbuchungen erfolgen automatisch.

Fall 2: Verkauf von Metallen gemäß Anlage 4 zum UStG buchen

Wenn Sie selbst Metalllieferungen erbringen, bei denen die Steuerschuld auf den Leistungsempfänger übergeht, benötigen Sie ein spezielles Steuerkennzeichen und ein entsprechendes Erlöskonto. Das Steuerkennzeichen sollte folgende Eigenschaften besitzen:

Das Erlöskonto richten Sie z.B. mit folgenden Angaben ein:

Bei Buchung des Verkaufs in der Erfassungsart Ausgangsrechnung/-gutschrift geben Sie Ihren Kunden und als Gegenkonto das Erlöskonto (z.B. 8331) ein. Bei Erfassungsart Soll/Haben werden der Kunde als Konto Soll und das Erlöskonto als Konto Haben eingetragen.

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