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HS Lohnabrechnung - Software für Gehaltsabrechnung und Personalabrechnung

Tipp: Das neue UV-Meldeverfahren ab 2017

HS Produkte

Ab 01.01.2017 müssen Unternehmen auch ihre Lohnnachweise an die Unfallversicherungsträger senden. Eine wesentliche Neuerung stellt der Stammdatenabgleich als Vorverfahren zur eigentlichen Lohnnachweismeldung dar. Hierdurch wird sichergestellt, dass nur Meldungen mit korrekter Mitgliedsnummer und den im betreffenden Meldejahr veranlagten Gefahrtarifstellen an die Unfallversicherungsträger übermittelt werden.


Ab der Version 2.80 ist dies in der Anwendung HS Personalwesen / HS Personalabrechnung möglich.
Die hierfür benötigte PIN, welche Sie vorab schriftlich von der für Sie zuständigen Berufsgenossenschaft erhalten, ist nach Installation der neuen Version in den Firmenstammdaten in den SV-Daten zu hinterlegen.


Für den Stammdatenabgleich wird im Abrechnungsmonat 01.2017 automatisch ein zweimaliger Abruf, jeweils für die Daten von 2016 und 2017, der Stammdaten über das MeldeCenter erfolgen. Hierüber wird geprüft, ob Sie bei Ihren Mitarbeitern jeweils eine Gefahrentarifstelle angegeben haben, die über die jeweilige Berufsgenossenschaft angeboten wird.


Anschließend ist bis zum 16.02.2017 erstmalig der Lohnnachweis fällig. Der Lohnnachweis wird auf Basis des UV-Stammdatendienstes erstellt und ist elektronisch zu versenden. Der Lohnnachweis enthält pro Gefahrentarifstelle die Anzahl der Mitarbeiter sowie das entsprechend zusammengefasste Berufsgenossenschaftsbrutto und erfolgt ebenfalls automatisch über das MeldeCenter.

Allgemeine Informationen über das UV-Meldeverfahren finden Sie auf der Internetseite der DGUV unter folgenden Link:

http://www.dguv.de/de/versicherung/uv-meldeverfahren/index.jsp