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Um Korrekturen zu vermeiden, empfiehlt HS grundsätzlich die Lohnsteuerbescheinigungen für das vergangene Jahr erst nach Installation der Jahreswechselversion im aktuellen Jahr durchzuführen. Lohnsteuerbescheinigungen für das vergangene Jahr werden nach einer Korrektur ggf. nochmals erstellt.
Im Falle von Korrekturen wurde Folgendes in der Lohnanwendung 2016 geändert:
- Die Anwendung steht im Abrechnungsmonat Januar: Nach einer Korrektur werden die entsprechenden Lohnsteuerbescheinigungen für das Vorjahr noch mal neu erstellt. Die korrigierten Steuerwerte werden für das Vorjahr neu ausgewiesen.
- Die Anwendung steht bereits im Abrechnungsmonat Februar oder in einem der folgenden Monate: Nach einer Korrektur werden die entsprechenden Lohnsteuerbescheinigungen nicht noch mal neu erstellt, da das Vorjahr steuerrechtlich abgeschlossen ist. Für das Vorjahr findet keine steuerliche Neuberechnung mehr statt. Die Korrektur der Steuerwerte findet also im aktuellen Jahr statt.