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HS Lohnabrechnung - Software für Gehaltsabrechnung und Personalabrechnung

Tipp: Lohnsteuerbescheinigung - Großbuchstabe 'M'

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Werden dem Mitarbeiter vom Arbeitgeber oder auf dessen Veranlassung von einem Dritten Mahlzeiten zur Verfügung gestellt, ist auf der Lohnsteuerbescheinigung der Großbuchstabe 'M' zu bescheinigen.

In der Lohnanwendung haben Sie zwei Möglichkeiten, dass der Großbuchstabe 'M' auf der Lohnsteuerbescheinigung eingetragen wird:

1. ) Sie aktivieren beim Mitarbeiter unter Personal / Lohnsteuerangaben auf der Registerkarte Merkmale das Kontrollkästchen Vom Arbeitgeber oder auf dessen Veranlassung wurde dem Mitarbeiter von einem Dritten Mahlzeiten zur Verfügung gestellt.

Lohnsteuerbescheinigung: Großbuchstabe 'M' - Schritt 1

2.) Sie rechnen eine Bruttolohnart ab, bei der auf der Registerkarte Vorgaben das Kontrollkästchen Bezahlte Mahlzeit aktiviert ist.

Lohnsteuerbescheinigung: Großbuchstabe 'M' - Schritt 2