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HS Lohnabrechnung - Software für Gehaltsabrechnung und Personalabrechnung

Tipp: DEÜV-Meldung an die Unfallversicherung mit Personengruppenschlüssel 190 erstellen

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Arbeitnehmer mit beitragspflichtigem Arbeitsentgelt, die ausschließlich in der gesetzlichen Unfallversicherung versicherungspflichtig sind, müssen mit dem Personengruppenschlüssel 190 gemeldet werden.
Hierzu gehören z.B.:


Die DEÜV-Meldungen sind an die Krankenkasse zu übermitteln, bei der der betroffene Arbeitnehmer zuletzt versichert war. War der betroffene Arbeitnehmer noch bei keiner gesetzlichen Krankenkasse versichert, wählt der Arbeitgeber die Einzugsstelle aus.

Zu beachten ist, dass im Lohnprogramm die Personengruppe 190 nicht direkt bei einem Mitarbeiter hinterlegt wird. Man wählt hier in den Personalstammdaten in den SV-Angaben die Personengruppe "900 - Nicht SV-pflichtig" und die Beitragsgruppe "0000" aus. Im Bereich der Berufsgenossenschaft schlüsselt man den Mitarbeiter auf "Pflichtig". Nachdem die Personalstammdaten gespeichert und der Mitarbeiter einmal berechnet wurde, steht die DEÜV-Meldung mit der automatisch generierten Personengruppe 190 im MeldeCenter zum Versand bereit.