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SV-Meldungen, welche Sie nicht versenden und daher im MeldeCenter verbleiben, werden ab einem bestimmten Zeitpunkt in manuelle Meldungen umgewandelt. Dieser Zeitpunkt ist erreicht, wenn die Rückrechnungstiefe überschritten wird.
Bitte beachten Sie: Diese SV-Meldungen sind trotzdem an die Krankenkasse zu melden. Sprechen Sie mit der Krankenkasse ab, wie diese zu versenden sind!
Beispiel: Eine DEÜV-Meldung datiert auf den April 2013. Im Januar 2015 wird diese DEÜV-Meldung in eine manuelle DEÜV-Meldung umgewandelt, da die Rückrechnungstiefe überschritten ist und Abrechnungsvorgänge zu 2013 nicht mehr geändert werden können.