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Tipps der Woche: Lohnabrechnung

Tipp Lohnabrechnung: Neuer Zeitplan zur Einführung des Meldeverfahrens eAU

HS Produkte

Infolge technischer Probleme bei der Kommunikation zwischen Arztpraxen und Krankenkassen kommt es weiterhin zu Verzögerungen bei der Einführung des neuen Meldeverfahrens elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, kurz: eAU.

Eine Pilotphase unter Einbeziehung von Arbeitgebern läuft seit Januar 2022 und wird um weitere sechs Monate verlängert, um den Beteiligten mehr Zeit für die Einführung zu geben.

Die Vorlagepflicht der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in Papierform bleibt demnach noch bis Ende 2022 bestehen.

Aktuell soll die Teilnahme der Arbeitgeber an dem Verfahren ab 1. Januar 2023 verpflichtend sein.

In den HS Programmen zur Lohnabrechnung wird Ihnen das neue Meldeverfahren fristgerecht zur Verfügung stehen.

Ausführlichere Informationen finden Sie in unserem Blog auf:

https://www.hamburger-software.de/blog/elektronische-arbeitsunfaehigkeitsbescheinigung-eau-so-bereiten-sich-arbeitgeber-vor/