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Tipps der Woche: Finanzbuchhaltung

Tipp Finanzbuchhaltung: UVA-Sondervorauszahlung korrekt verrechnen

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Damit die 1/11-Sondervorauszahlung zur Dauerfristverlängerung im aktuellen Wirtschaftsjahr korrekt in der Umsatzsteuervoranmeldung (UVA) für Dezember ausgewiesen und verrechnet wird, führen Sie bitte die folgenden Schritte durch.

1. Sondervorauszahlungskonto einrichten

Prüfen Sie zunächst, ob in Ihrem Kontenplan bereits ein Konto für die Sondervorauszahlung vorhanden ist (z. B. 1781 im SKR03). Falls nicht, legen Sie ein neues Konto mit diesen Eigenschaften an:

Nur bei korrekt zugewiesener UVA-Position kann die Anwendung die Sondervorauszahlung automatisch in der Dezember-UVA berücksichtigen.

2. Sondervorauszahlung buchen

Buchen Sie die Sondervorauszahlung bitte gegen das entsprechende Konto, beispielsweise Konto Soll „1781” und Konto Haben „1210”. Der Zeitpunkt ist dabei nicht entscheidend, die Buchung muss jedoch vor der Umsatzsteuer-Meldung für Dezember erfolgen.

3. Sondervorauszahlung in der Dezember-UVA verrechnen

Sobald das Sondervorauszahlungskonto wie oben beschrieben eingerichtet und bebucht wurde, übernimmt die Anwendung die Sondervorauszahlung automatisch in die UVA für Dezember.
Sie wird dort korrekt ausgewiesen und verrechnet, ohne dass weitere Schritte erforderlich sind.