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Ab dem Programmstand 3.70 01/00 weist Ihre Lohnanwendung Altersvorsorge-Anteile euBP-konform getrennt aus. Dafür nutzt sie neue Lohnarten und bildet die Beträge inklusive Kostenstellenaufteilung korrekt in der Buchungsliste ab.
Seit dem Programmstand 3.70 01/00 werden Altersvorsorgen in der Abrechnung so ausgewiesen, dass Betriebsprüfer im Rahmen einer euBP-Prüfung eindeutig erkennen können,
- welche Beträge beitragsfrei umgewandelt werden und
- welche Anteile den gesetzlichen Grenzwert überschreiten und dadurch sozialversicherungs- bzw. steuerpflichtig werden.
Bisher erfolgte der getrennte Ausweis über folgende Lohnarten:
- Steuerbrutto erhöhender Anteil: ASTL (laufend) bzw. ASTE (einmalig)
- SV-Brutto erhöhender Anteil: ASVL (laufend) bzw. ASVE (einmalig)
Da diese Lohnarten in der Buchungsliste keine Kostenstellenaufteilung zuließen, wurden sie – in derselben Reihenfolge – durch folgende Lohnarten ersetzt:
- ALST, AEST, ALSV und AESV
Damit ist sichergestellt, dass die Beträge nun korrekt nach Kostenstellen aufgeteilt werden können.