Ab dem 1. Januar 2027 entfällt die Möglichkeit, sich von der elektronischen Führung der in der Beitragsverfahrensverordnung (BVV) genannten Entgeltunterlagen befreien zu lassen. Bei einer Prüfung durch die Deutsche Rentenversicherung (DRV) zählt damit nicht mehr, ob Dateien irgendwo vorliegen. Entscheidend ist, ob Entgeltunterlagen schnell auffindbar, lückenlos und eindeutig zugeordnet sind. Dieser Beitrag zeigt, wie mittelständische Arbeitgeber sich auf die DRV-Prüfung 2027 vorbereiten können.
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