ERP-Software steuerlich absetzen: Sofortabschreibung nutzen
Die Digitalisierung der Geschäftsprozesse schreitet voran – und mit ihr auch der Einsatz von ERP-Software (Enterprise Resource Planning). Erfreulicherweise können Unternehmen ihre ERP-Software steuerlich absetzen – und zwar bereits im Jahr der Anschaffung. Diese Sofortabschreibung bringt beträchtliche Vorteile für die Liquidität und erleichtert digitale Investitionen.
Sofortabschreibung für ERP-Software: Steuerliche Vorteile seit 2021
Durch eine Änderung der steuerlichen Vorschriften können Unternehmen ihre ERP-Systeme sofort abschreiben. Dies reduziert den Gewinn und verschafft steuerliche Entlastung im Jahr der Anschaffung. Möglich macht das eine für steuerliche Zwecke gesetzlich verkürzte Nutzungsdauer von nur einem Jahr.
Die Sofortabschreibung von ERP-Software gilt für alle Geschäftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2020 enden.
ERP-Software sofort abschreiben oder linear abschreiben?
Alternativ zur Sofortabschreibung erlaubt das Steuerrecht weiterhin die lineare Abschreibung von ERP-Software. Dabei wird die Software auf Basis des § 7 Abs. 1 Satz 1 EStG über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer (in der Regel fünf Jahre) abgeschrieben. Welche Methode die günstigere ist, hängt von der Unternehmensstrategie, dem Investitionsvolumen und der Liquiditätslage ab.
Eine lineare Abschreibung kann zum Beispiel sinnvoll sein, wenn die steuerlichen Vorteile über mehrere Jahre hinweg verteilt werden sollen – etwa zur Glättung von Gewinnen oder zur Abstimmung mit der Handelsbilanz.
Unternehmen sollten individuell abwägen: Die steuerliche Sofortabschreibung bringt kurzfristig Entlastung, die lineare Abschreibung dafür Planungssicherheit. Ein Steuerberater kann helfen, die optimale Abschreibungsstrategie für ERP-Systeme zu wählen.
Handels- vs. Steuerbilanz: Unterschiede bei der ERP-Abschreibung
Handelsrechtlich kann die Nutzungsdauer einer ERP-Lösung deutlich länger angesetzt werden als steuerlich, zum Beispiel auf zehn Jahre. Dies führt zu Unterschieden zwischen Handels- und Steuerbilanz und kann sogenannte latente Steuern verursachen.
Implementierungskosten von ERP-Systemen richtig absetzen
Vorbereitende Kosten, die unmittelbar mit der Anschaffung und der Herstellung der Betriebsbereitschaft der ERP-Software zusammenhängen (z. B. Lizenzkosten, Customizing, Implementierung, notwendige Anpassungen), sind zu aktivieren, also als Vermögenswert in der Bilanz auszuweisen. Sie sind ebenso wie Folgeaufwendungen bei der Abschreibung zu berücksichtigen. Die Abschreibung beginnt jedoch erst mit der Betriebsbereitschaft, d. h. nach Abschluss der Implementierung oder einem erfolgreichen Testlauf.
Digitale Investitionen fördern: ERP-Software steuerlich richtig nutzen
Gerade für KMU und wachstumsorientierte Unternehmen ist die Sofortabschreibung von ERP-Software in vielen Fällen attraktiv: Wer in digitale Unternehmensprozesse investiert, profitiert direkt steuerlich. Die Sofortabschreibung stärkt die Innovationskraft und hilft beim Aufbau digitaler Infrastruktur.
Fazit: ERP-Software steuerlich absetzen – jetzt von der Sofortabschreibung profitieren
Die steuerliche Behandlung von ERP-Software wurde vereinfacht – und bietet klare Vorteile:
✔️ Sofortabschreibung von ERP-Kosten möglich
✔️ Reduzierung des steuerpflichtigen Gewinns
✔️ Flexibilität zwischen Sofort- und Linearabschreibung
✔️ Förderung von digitalen Investitionen in der Unternehmens-IT
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