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Personal & Führung Recht & Gesetz

Arbeitszeitreform 2026 in Deutschland – Was sich für Arbeitgeber ändert

Lesezeit
9 Min.
Arbeitszeitreform 2026: Flexiblere Arbeitszeitmodelle und verpflichtende elektronische Zeiterfassung

Flexiblere Arbeitszeitmodelle ab 2026

Bisher gilt im deutschen Arbeitszeitgesetz (ArbZG) eine tägliche Höchstarbeitszeit von acht Stunden, die auf zehn Stunden ausgedehnt werden kann, sofern diese Grenze im Durchschnitt eingehalten wird. 

Ab 2026 sollen Arbeitgeber stattdessen ein wöchentliches Maximum von bis zu 48 Stunden nutzen können. Innerhalb dieser Woche können Mitarbeitende an einzelnen Tagen länger arbeiten (z. B. bis zu zwölf Stunden), sofern der wöchentliche Durchschnitt nicht überschritten wird.

Dies eröffnet Arbeitgebern neue Gestaltungsspielräume für Schichtarbeit, projektbezogene Spitzen oder saisonale Belastungen. Gleichzeitig sind Personalverantwortliche verpflichtet, Arbeitszeitmodelle neu zu planen und in Arbeitsverträgen bzw. Betriebsvereinbarungen umzusetzen.

Elektronische Arbeitszeiterfassung wird Pflicht

Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 14. Mai 2019 (C-55/18) müssen die EU-Mitgliedstaaten Arbeitgeber dazu verpflichten, ein objektives, verlässliches und zugängliches System zur Arbeitszeiterfassung einzuführen.

Das Bundesarbeitsgericht hat diese Vorgabe im BAG-Urteil vom 13. September 2022 (1 ABR 22/21) bestätigt. Demnach müssen Arbeitgeber die Arbeitszeiten ihrer Beschäftigten schon jetzt systematisch erfassen. 

Obwohl es somit bereits eine Pflicht zur Arbeitszeiterfassung gibt, fehlt bislang eine klare gesetzliche Ausgestaltung. Aus diesem Grund plant die Bundesregierung, die Vorgaben der Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesarbeitsgerichts im Laufe des Jahres 2026 in das Arbeitszeitgesetz zu integrieren.

Die Novelle soll konkrete Anforderungen an die technische Umsetzung festlegen und Ausnahmen für Kleinstbetriebe regeln. Damit schafft sie verbindliche Vorgaben für digitale Arbeitszeiterfassungssysteme und die entsprechenden Aufbewahrungsfristen. Gleichzeitig wird sie die Zeiterfassung systematisch mit der geplanten Flexibilisierung der Arbeitszeit verknüpfen. 

Für die Personalabteilungen bedeutet dies, dass sie ein digitales Zeiterfassungssystem einführen müssen, das den Anforderungen an Datensicherheit und DSGVO-Konformität entspricht. Mögliche Formen sind Terminal, App oder Cloudlösung. Zudem ist der Betriebsrat – sofern vorhanden – in die Einführung einzubeziehen. Sowohl Mitarbeitende als auch Führungskräfte sind im Umgang mit dem neuen System zu schulen.

Arbeitgeber sollten daher jetzt aktiv werden, um Implementierungsrisiken und Bußgelder zu vermeiden.

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Arbeitszeitdokumentation 2026: Neue Pflichten für Arbeitgeber

Mit der Arbeitszeitreform gehen für Unternehmen verschärfte Anforderungen an die Arbeitszeitdokumentation einher. Das Ziel besteht darin, sicherzustellen, dass Arbeitgeber die Einhaltung der Arbeitszeitgrenzen und den Gesundheitsschutz ihrer Mitarbeitenden jederzeit nachweisen können. Bei unvollständigen oder falschen Aufzeichnungen drohen rechtliche Konsequenzen.

Künftig müssen Arbeitgeber alle relevanten Arbeitszeitdaten systematisch erfassen. Dazu zählen:

  • der Beginn und das Ende der täglichen Arbeitszeit,
  • die Gesamtdauer der Arbeitszeit, 
  • Pausen inklusive Beginn, Ende und Dauer, 
  • Überstunden und deren Ausgleich, 
  • Ruhezeiten zwischen zwei Arbeitstagen, 
  • die Einhaltung der 48-Stunden-Woche sowie 
  • die Beachtung von Ausgleichszeiträumen über mehrere Monate (zum Beispiel vier, sechs oder zwölf Monate). 

Diese Regelungen gelten gleichermaßen für Arbeit vor Ort, mobil oder im Homeoffice.

Die neuen Referenzzeiträume und die Möglichkeit längerer Tagesarbeitszeiten machen deutlich, dass Papierlisten künftig nicht mehr zulässig sind. Auch einfache Excel-Tabellen reichen nicht aus. Lückenhafte Arbeitszeitaufzeichnungen können als Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz gewertet werden. 

Behörden müssen jederzeit nachvollziehen können, dass die Arbeitszeitgrenzen eingehalten werden. Die Verantwortung für die korrekte Dokumentation liegt beim Arbeitgeber. Zwar kann die Erfassung der Daten den Mitarbeitenden übertragen werden, die kontrollierende Verantwortung verbleibt jedoch beim Unternehmen. Fehlerhafte oder unvollständige Aufzeichnungen bergen somit ein erhebliches rechtliches Risiko.

Das für 2026 geplante Zeiterfassungsgesetz wird voraussichtlich die Nutzung elektronischer Systeme als Standard vorschreiben, klare Aufbewahrungsfristen definieren, Ausnahmen für Kleinstbetriebe festlegen und die Vorgaben für mobile Arbeit und Homeoffice präzisieren. Damit erhalten Arbeitgeber eine verbindliche Grundlage für die Arbeitszeiterfassung, die sowohl Rechtssicherheit als auch praktische Umsetzungsmöglichkeiten für moderne Arbeitszeitmodelle bietet.

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Checkliste: Arbeitszeitreform 2026 umsetzen

1. Bestehende Arbeitszeitmodelle prüfen
  • Alle aktuellen Arbeitszeitmodelle dokumentieren (Schichtpläne, Gleitzeit, Teilzeit, Abrufarbeit).
  • Systematisch analysieren: Welche Zeiterfassungssysteme werden genutzt? Wo gibt es Flexibilitätslücken?
  • Problemfelder identifizieren: Überstunden, unklare Ruhezeiten, fehlende digitale Erfassung.
2. Zeiterfassungssystem auswählen und einführen
  • Marktrecherche: Geeignete digitale Lösungen vergleichen (z. B. App, Cloud oder Terminal).
  • Betriebsrat einbeziehen: Mitbestimmungsrechte beachten.
  • Testlauf durchführen: Funktionalität, Bedienbarkeit und Auswertungsmöglichkeiten prüfen.
  • Schulungen planen: Mitarbeitende und Führungskräfte auf Nutzung und Pflichten vorbereiten.
3. Arbeitsverträge und Betriebsvereinbarungen anpassen
  • Regelungen für Wochenarbeitszeitmodelle implementieren.
  • Flexible Arbeitszeitmodelle klar definieren (Gleitzeit, Überstunden, Abrufarbeit).
  • Rechtssicherheit herstellen: Neue Regelungen schriftlich festhalten.
4. Personalmanagement und HR schulen
  • Führungskräfte über gesetzliche Änderungen und neue Arbeitszeitmodelle informieren.
  • Mitarbeitende über Rechte, Pflichten und Nutzung der Zeiterfassungssysteme aufklären.
  • Interne Prozesse anpassen: Überstunden, Pausenregelungen, Arbeitszeitkontrolle.
5. Steuer- und Rechtsberatung einbeziehen
  • Lohnabrechnung prüfen: Auswirkungen der Reform auf Überstunden, Mindestlohn und Minijobs berücksichtigen.
  • Arbeitsrechtliche Beratung: Verträge, Zeiterfassung, Mitbestimmung und Compliance prüfen.
  • Risiken minimieren: Bußgelder, arbeitsrechtliche Konflikte und Fehler bei der Zeiterfassung vermeiden.
6. Umsetzung überwachen
  • Regelmäßige Kontrolle der Zeiterfassung und Einhaltung der Arbeitszeitmodelle.
  • Feedback aus HR und Mitarbeiterschaft einholen, Prozesse anpassen.
  • Bei Änderungen gesetzlicher Vorgaben schnell reagieren.

FAQ zur Arbeitszeitreform 2026 in Deutschland

Was ist die Arbeitszeitreform 2026 in Deutschland?

Als Arbeitszeitreform 2026 wird die geplante Überarbeitung des deutschen Arbeitszeitgesetzes bezeichnet. Ziel ist es, die bisher starre tägliche Höchstarbeitszeit flexibler zu gestalten und sie stärker an die Vorgaben der EU anzupassen. Zu den Kernpunkten zählen die Einführung einer wöchentlichen Höchstarbeitszeit und die verpflichtende elektronische Arbeitszeiterfassung.

Ab wann gilt die Arbeitszeitreform 2026 für Arbeitgeber?

Die neuen Regelungen sollen im Laufe des Jahres 2026 in Kraft treten. Da insbesondere die Einführung der elektronischen Zeiterfassung organisatorischen und technischen Vorlauf erfordert, sollten sich Arbeitgeber jedoch bereits jetzt vorbereiten.

Was ändert sich bei der Höchstarbeitszeit ab 2026?

Anstelle der bisherigen täglichen Höchstarbeitszeit von acht Stunden ist künftig eine wöchentliche Höchstarbeitszeit von bis zu 48 Stunden maßgeblich. Dies ermöglicht längere Arbeitstage, sofern der Wochendurchschnitt eingehalten wird und die gesetzlichen Ruhezeiten beachtet werden.

Sind Arbeitgeber ab 2026 zur elektronischen Arbeitszeiterfassung verpflichtet?

Ja. Im Zuge der Arbeitszeitreform müssen Arbeitgeber die Arbeitszeiten ihrer Beschäftigten künftig elektronisch erfassen. Papierlisten oder informelle Lösungen reichen dann nicht mehr aus. Die Systeme müssen nachvollziehbar, manipulationssicher und DSGVO-konform sein.

Gilt die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung auch für KMU?

Ja, die Pflicht gilt für alle Arbeitgeber, unabhängig von der Größe des Unternehmens. Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sind jedoch vereinfachte, kostengünstige digitale Lösungen zulässig, zum Beispiel Apps oder cloudbasierte Zeiterfassungssysteme.

Was müssen Arbeitgeber bei Minijobs und Teilzeit beachten?

Aufgrund des steigenden Mindestlohns und der höheren Minijob-Grenze ist eine exakte Arbeitszeiterfassung besonders wichtig. Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass Minijobber die zulässige monatliche Verdienstgrenze nicht überschreiten und ihre Arbeitszeiten korrekt dokumentiert werden.

Müssen aufgrund der Arbeitszeitreform Arbeitsverträge angepasst werden?

In vielen Fällen ja. Insbesondere bei der Einführung neuer Wochenarbeitszeitmodelle oder flexibler Arbeitszeiten sollten Arbeitsverträge, Betriebsvereinbarungen und Arbeitszeitregelungen überprüft und ggf. angepasst werden.

Welche Rolle spielt der Betriebsrat bei der Arbeitszeitreform?

Gibt es einen Betriebsrat, hat dieser bei der Einführung von Arbeitszeiterfassungssystemen sowie bei Änderungen der Arbeitszeitmodelle ein Mitbestimmungsrecht. Um Verzögerungen zu vermeiden, sollten Arbeitgeber den Betriebsrat frühzeitig einbinden.

Welche Strafen drohen bei Verstößen gegen neuen Vorgaben?

Verstöße gegen die Arbeitszeitvorgaben oder die Pflicht zur Zeiterfassung können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden und Bußgelder nach sich ziehen. Zudem können arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen entstehen, beispielsweise bei den Themen Überstunden und Ruhezeiten.

Wie können sich Arbeitgeber auf die Arbeitszeitreform 2026 vorbereiten?

Arbeitgeber sollten frühzeitig:

  • bestehende Arbeitszeitmodelle analysieren,
  • ein digitales Zeiterfassungssystem auswählen,
  • Arbeitsverträge und HR-Richtlinien prüfen,
  • Führungskräfte und Mitarbeitende schulen,
  • rechtliche und steuerliche Beratung einholen.

Bildquelle: Quality Stock Arts - stock.adobe.com

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