E-Rechnungspflicht: Checkliste für KMU
Die E-Rechnungspflicht bietet die Möglichkeit zur Beschleunigung und Vereinfachung der Rechnungsprozesse. Um dieses Potenzial zu nutzen und bis zum Jahreswechsel fit für den Empfang von E-Rechnungen zu sein, sollten sich KMU jetzt um das Thema kümmern. Dabei kann die folgende Checkliste hilfreich sein. Sie erläutert die wesentlichen Schritte, um die E-Rechnungspflicht erfolgreich umzusetzen.
Vorprüfung: Ist mein Unternehmen von der E-Rechnungspflicht betroffen?
Ihr Unternehmen unterliegt der E-Rechnungspflicht, wenn es
- Rechnungen von anderen Unternehmen empfängt,
- nach dem Stichtag Rechnungen in Höhe von mehr als 250 Euro (netto) an Unternehmenskunden ausstellt.
Vorbereitung
Informieren Sie sich über die gesetzlichen Anforderungen zur E-Rechnungspflicht.
Rechtliche Grundlage der E-Rechnungspflicht ist die europäische Richtlinie 2014/55/EU. Deutschland hat die EU-Vorgaben mit der E-Rechnungsverordnung des Bundes umgesetzt. Zudem hat der Gesetzgeber im sogenannten Wachstumschancengesetz Änderungen im Umsatzsteuergesetz (UStG) und der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung (UStDV) vorgenommen. Eine E-Rechnung muss demnach die folgenden Mindestanforderungen erfüllen:
- Sie muss die Pflichtangaben nach § 14 Abs. 4 UStG enthalten.
- Sie muss in einem maschinell lesbaren, strukturierten XML-Format erstellt sein, das der Rechnungsempfänger automatisch und elektronisch verarbeiten kann.
- Sie muss der EU-Norm EN 16931 entsprechen beziehungsweise eine vollständige und korrekte Extraktion der relevanten Daten ermöglichen. Dies ist zum Beispiel bei den Formaten XRechnung und ZUGFeRD der Fall. PDF- oder Word-Dokumente erfüllen die Anforderungen dagegen nicht.
Planen Sie den Umstieg auf die E-Rechnung frühzeitig.
- Nutzen Sie die Fristen und Ausnahmen zur E-Rechnungspflicht, um sich mithilfe dieser Checkliste vorzubereiten.
- Informieren Sie alle relevanten Abteilungen wie Buchhaltung, IT, Einkauf und Vertrieb über die kommende E-Rechnungspflicht.
- Erstellen Sie einen Zeitplan für die Einführung der elektronischen Rechnungserstellung.
- Beachten Sie aber: Für den Rechnungseingang gibt es keine Übergangsfrist. Hier ist besonders schnelles Handeln gefragt, insbesondere wenn Sie bislang keine E-Rechnungs-fähige Software einsetzen.
Fristen zur Umsetzung der E-Rechnungspflicht (B2B)
Ab 01.01.2025 | Unternehmen jeder Größe müssen von anderen Unternehmen E-Rechnungen entgegennehmen. |
Bis 31.12.2026 | Rechnungen dürfen noch auf Papier ausgestellt werden. Dies gilt auch für Rechnungen in einem anderen elektronischen Format (z. B. PDF oder Word), sofern der Rechnungsempfänger dem zustimmt. |
Bis 31.12.2027 | Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz unter 800.000 Euro dürfen die Ausnahmeregelungen weiterhin nutzen. |
Ab 01.01.2028 | Alle Unternehmen müssen E-Rechnungen empfangen, erstellen und übermitteln können. |
Von der E-Rechnungspflicht unbefristet befreit | Rechnungen bis zu 250 Euro (§ 33 UStDV) und Verkäufe von Fahrausweisen (§ 34 UStDV) |
Technische Voraussetzungen für die Umsetzung der E-Rechnungspflicht
- Prüfen Sie, ob Ihre vorhandene Software die E-Rechnungsformate ZUGFeRD 2.X und XRechnung gemäß der EU-Norm EN 16931 erstellen und versenden kann. Achten Sie außerdem darauf, dass die Software Eingangsrechnungen elektronisch verarbeiten kann.
- Richten Sie die nötige IT-Infrastruktur ein. Eventuell ist eine Investition in neue Software oder Schnittstellen erforderlich – möglicherweise auch in neue, leistungsfähigere Hardware.
- Stellen Sie die Integration der Rechnungsprozesse in Ihre ERP- und Buchhaltungssysteme sicher.
- Schaffen Sie die technischen Voraussetzungen dafür, dass E-Rechnungen GoBD-konform, also elektronisch und unveränderbar, aufbewahrt werden. Dazu empfiehlt es sich, ein Dokumentenmanagementsystem (DMS) einzusetzen.
Prozesse an die E-Rechnungspflicht anpassen
- Bilden Sie ein Projektteam mit Vertretern aus Buchhaltung, IT, Einkauf und Vertrieb.
- Bestimmen Sie eine Person in Ihrem Unternehmen als Projektleitung.
- Überprüfen Sie Ihre bestehenden Abläufe und identifizieren Sie Änderungsbedarf.
- Passen Sie Ihre Prozesse für Rechnungseingang, -verarbeitung, -archivierung und -ausgang so an, dass ein medienbruchfreier digitaler Prozess für den Empfang, die Verarbeitung und Verbuchung von E-Rechnungen vorhanden ist.
- Legen Sie Verantwortlichkeiten und Rollen für die neuen Prozesse fest.
- Erstellen Sie Richtlinien für die revisionssichere Archivierung von E-Rechnungen gemäß GoBD und nehmen Sie diese in Ihre Verfahrensdokumentation auf.
- Bereiten Sie sich auf die Übergangsphase vor, in der sowohl E-Rechnungen als auch Papier-/PDF-Rechnungen eingehen.
Die E-Rechnungspflicht mit einer integrierten Gesamtlösung effizient erfüllen
Lieferanten und Kunden einbinden
- Informieren Sie Ihre Lieferanten über die Anforderungen an eingehende E-Rechnungen.
- Kündigen Sie Ihren Kunden rechtzeitig an, ab welchem Zeitpunkt Sie nur noch E-Rechnungen versenden werden.
- Stimmen Sie mit Ihren Geschäftspartnern die Übergangsfrist für Papierrechnungen und sonstige Rechnungen in elektronischer Form (z. B. PDF oder Word) ab.
Die Mitarbeitenden schulen
- Beziehen Sie Ihr Team von Anfang an mit ein und erläutern Sie die Vorzüge elektronischer Rechnungsprozesse. Dies schafft Akzeptanz für die bevorstehenden Veränderungen durch die E-Rechnungspflicht.
- Schulen Sie die Beschäftigten frühzeitig zu den neuen E-Rechnungsprozessen.
- Benennen Sie Ansprechpartner, die bei Fragen und Problemen unterstützen.
Rechtliche Aspekte prüfen
- Lassen Sie überprüfen, ob Ihre Verträge mit Lieferanten und Kunden E-Rechnungsklauseln enthalten. Passen Sie Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gegebenenfalls an.
- Stellen Sie die Einhaltung der Vorschriften für Aufbewahrung und Archivierung sicher.
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