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Eine Ummeldung eines Arbeitnehmers im ELStAM-Verfahren ist in folgenden Situationen notwendig:
- Die Arbeitnehmer wurden vorher mit einer anderen Lohnsoftware (von der eigenen Firma oder einem anderen Steuerberater) abgerechnet.
- Es findet ein Wechsel von einem persönlichen Zertifikat zu einem Organisationszertifikat statt. (Ein persönliches Zertifikat wird immer mit der Steuernummer eines Mitarbeiters beantragt, ein Organisationszertifikat hingegen mit der Steuernummer der Firma.)
Die Ummeldung erstellen Sie im MeldeCenter über die Schaltfläche Meldungen anlegen/ergänzen.
Bitte beachten Sie: Eine Ummeldung ist nicht erforderlich, wenn der Mitarbeiter das ELSTER-Zertifikat verlängert, wenn er ein neues Zertifikat unter der gleichen Steuernummer beantragt oder wenn die Firma eine neue Steuernummer erhält.