Konjunkturpaket: MwSt.-Erhöhung und Quarantäne-Abrechnung
Die Bundesregierung hat die MwSt-Senkung bis zum 31.12.2020 befristet. D.h. für alle Unternehmen besteht erneut kurzfristig Handlungsbedarf, damit die Finanzbuchhaltungs- und Warenwirtschaftssysteme ab 1. Januar 2021 wieder die richtige MwSt. ziehen. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Sonderseite zum Corona-Konjunkturpaket.