Bei der E-Rechnung kommt es ausschließlich auf den XML-Datensatz an – und nicht auf ein mitgeliefertes PDF. Darauf weist das Bundesfinanzministerium (BMF) hin. Wer Pflichtangaben noch im PDF hinterlegt oder Anhänge nur per Verweis referenziert, riskiert den Vorsteuerabzug. Was die aktuellen BMF-Vorgaben konkret bedeuten – und was Ihr Unternehmen jetzt tun muss.
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