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Newsbeiträge von HS - Hamburger Software

Informationen zum One-Stop-Shop Verfahren (OSS)

Für Warenlieferungen innerhalb der EU an Privatpersonen und Nichtunternehmen gilt seit dem 1. Juli 2021 eine EU-weite einheitliche Nettoumsatz-Lieferschwelle in Höhe von 10.000 Euro pro Jahr. Die bisherigen, teilweise unterschiedlichen Lieferschwellen der EU-Länder sind nicht mehr gültig.
Überschreiten die Warenumsätze die Lieferschwelle von 10.000 Euro, müssen Versandhändler sich im jeweiligen Bestimmungsland steuerlich registrieren lassen und dort die Umsatzsteuer entrichten. Diesen Aufwand können sich Händler jedoch ersparen, indem sie das neue One-Stop-Shop-Verfahren (OSS) nutzen.

Mit OSS ist es möglich, für alle EU-Auslandsumsätze, die dieser Sonderregelung unterliegen, quartalsweise nur eine Steuerklärung zentral an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zu übermitteln. Dies wird erstmalig ab Oktober 2021 für das dritte Quartal 2021 möglich sein.
Für die Teilnahme am OSS-Meldeverfahren ist eine Registrierung beim Onlineportal BOP des BZSt notwendig. Darüber hinaus sind Software-Anpassungen in der Finanzbuchhaltung und Auftragsbearbeitung sowie ggf. im Onlineshop erforderlich.

Unser Tipp: Prüfen Sie jetzt, ob das OSS-Verfahren für Ihr Unternehmen infrage kommt

Download klein Merkblatt HS Finanzbuchhaltung

Nutzen Sie die Schritt-für-Schritt-Anleitung, um ggf. Änderungen in der HS Finanzbuchhaltung vorzunehmen.

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Download klein Merkblatt HS Auftragsbearbeitung

Nutzen Sie die Schritt-für-Schritt-Anleitung, um ggf. Änderungen in der HS Auftragsbearbeitung vorzunehmen.

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Video: Das OSS-Verfahren

Nutzen Sie zusätzlich gern das kurze Video als Schritt-für-Schritt-Anleitung um die notwendigen Vorarbeiten in der HS Finanzbuchhaltung zu erledigen.

Webinaraufzeichnung: Start der Sonderregelungen One-Stop-Shop (OSS) am 1. Juli 2021

Sie konnten am Experten-Webinar nicht live teilnehmen? Kein Problem. Bestellen Sie einfach die Webinar-Aufzeichnung für 125 Euro (zzgl. MwSt.) über das unten verlinkte Kontaktformular. Der Umsatzsteuerexperte Carsten Nesemannvon der Kanzlei Nesemann & Grambeck wird Ihnen in einem einstündigen Webinar einen Überblick darüber geben, was sich hinter dem Begriff One-Stop-Shop (OSS) verbirgt, wer ihn nutzen darf und welche Änderungen das mit sich bringt.

Zusätzlich wird Herr Daniel Peters, Inhaber einer Softwareberatung, über Änderungen im E-Shop und die Auswirkungen auf HS Auftragsbearbeitung informieren. Abschließend werden Ihnen noch die Einstellungen zum OSS-Verfahren in den HS Programmen zur Finanzbuchhaltung gezeigt.

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Extra-Service

Individuelle Beratungsgespräche zum OSS-Verfahren

Zum 01. Juli 2021 startet das sog. One-Stop-Shop Verfahren. Teilnehmende Unternehmen müssen ihre Finanzbuchhaltung- und Warenwirtschaftssysteme und Online-Shops anpassen. Neben den o.g. Merkblättern, Webinar und Video hinaus stehen Ihnen unsere Experten bei dieser Aufgabe gern mit einer individuellen Beratung zur Seite. Bitte beachten Sie, dass dieser individuelle Service durch Ihren HS Service-Vertrag oder HS Miet-Vertrag nicht gedeckt und damit kostenpflichtig ist. Je angebrochene 15 Minuten berechnen wir 35 Euro netto.

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