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Tipp Finanzbuchhaltung: 1/11-Sondervorauszahlung in der UVA verrechnen

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Die Sondervorauszahlung zur Dauerfristverlängerung im aktuellen Wirtschaftsjahr muss in der Umsatzsteuer-Meldung für Dezember ausgewiesen und verrechnet werden. Die Anwendung nimmt Ihnen diese Arbeit ab, wenn Sie wie folgt vorgehen:

1. Sondervorauszahlungskonto einrichten - Möglicherweise ist bereits ein Konto für die Sondervorauszahlung vorhanden, z.B. 1781 im Kontenplan SKR03. Prüfen Sie, ob das Konto folgende Eigenschaften besitzt bzw. richten Sie ein neues Konto mit den folgenden Eigenschaften ein:

2. Sondervorauszahlung buchen - Buchen Sie die Sondervorauszahlung gegen das entsprechende Konto: z.B. Konto Soll '1781', Konto Haben '1210'. Der Zeitpunkt spielt keine Rolle, die Buchung muss nur vor der Umsatzsteuer-Meldung für Dezember erfolgen.

3. Sondervorauszahlung verrechnen - Wenn Sie das Sondervorauszahlungskonto wie beschrieben eingerichtet (mit UVA-Position 39!) und bebucht haben, wird die Sondervorauszahlung automatisch in der UVA für Dezember ausgewiesen und verrechnet.