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Sie haben die Umsatzsteuervoranmeldung für den Dezember erstellt und der Abzug der Sondervorauszahlung stimmt nicht? Dann kontrollieren Sie bitte folgende Punkte.
- Prüfen Sie bitte zunächst, ob das Konto für die "Umsatzsteuervorauszahlung 1/11" z.B. 1781 auch mit der UVA Position 39 für das Jahr geschlüsselt ist.
- Welche Buchungen fließen in die Position 39?
- Nur Buchungen der Buchungsperioden Januar bis Dezember.
- Saldovortragsbuchungen und Buchungen der 13.Periode werden beim Abzug nicht berücksichtigt.
- Um zu prüfen, welche Buchungen in den Monaten Januar bis Dezember auf dem Konto erfasst wurden, können Sie z.B. in der Kontoabfrage die Registerkarte Verkehrszahlen oder die Summen- und Saldenliste Sachkonten nutzen. Sollten in den relevanten Monaten Buchungen auf dem Konto für die Umsatzsteuervorauszahlung getätigt worden sein, die nicht in die Position 39 einfließen sollen, müssen diese Buchungen storniert bzw. umgebucht werden. Sprechen Sie dazu bitte Ihren Steuerberater an.
Hinweis: Auch bei abweichendem Wirtschaftsjahr gilt für die Berechnung der Position 39 immer das Kalenderjahr! Ggf. müssen die Buchungen des alten und neuen Wirtschaftsjahres, welches die Monate Januar bis Dezember eines Kalenderjahres umfassen, herangezogen werden.