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HS Lohnabrechnung - Software für Gehaltsabrechnung und Personalabrechnung

Tipp: Anfrage auf Vorerkrankung und Angabe des ersten Krankheitstages

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In der Regel erhält ein Arbeitnehmer bei Krankheit 6 Wochen Entgeltfortzahlung und danach Krankengeld. Von diesem Grundsatz wird allerdings abgewichen, wenn ein Arbeitnehmer wegen der gleichen Krankheit mehrmals krank wird. Liegt in diesem Fall zwischen den Krankheiten, die eigentlich zusammengehören, ein Zeitraum von weniger als 6 Monaten, dann werden die Krankheitszeiträume zusammengezogen. Nach der sechsten Krankheitswoche in Summe muss der Arbeitgeber dann also keine Entgeltfortzahlung mehr leisten und es besteht ggf. ein Anspruch auf Krankengeld.

Damit Zeiträume mit der gleichen Krankheit von der Anwendung zusammengefasst werden können, ist es erforderlich, dass in den Arbeits- und Fehlzeiten jeweils der erste Krankheitstag eingetragen ist. Falls Sie also von der Krankenkasse erfahren, dass der Arbeitnehmer an der gleichen Krankheit wieder erkrankt ist, tragen Sie für die entsprechenden Zeiträume mit 'KF' (Krank mit Entgeltfortzahlung) den ersten Krankheitstag ein. Hierzu klicken Sie mit der rechten Maustaste auf das Fenster Ausgewählte Tage bearbeiten und wählen den Befehl Erster Krankheitstag erfassen. Danach wird das Feld Erster Krankheitstag eingeblendet und Sie können diesen eingeben.

Anfrage auf Vorerkrankung

Ist der erste Krankheitstag nicht angegeben und sind beim Mitarbeiter in einem Jahr in den Arbeits- und Fehlzeiten insgesamt 6 Wochen mit 'KF' hinterlegt, wird automatisch eine Anfrage auf eine Vorerkrankungsmeldung im MeldeCenter ausgegeben. Erfolgt die Antwort der Krankenkasse elektronisch per Rückmeldung über das MeldeCenter, dann wird für die entsprechenden Zeiträume der erste Krankheitstag in die Lohnanwendung eingelesen. Antwortet die Krankenkasse auf anderem Wege, muss der erste Krankheitstag für die entsprechenden Zeiträume per Hand eingetragen werden.

Die Eingabe von 'KG' (Krank mit Krankengeld) muss in beiden Fällen per Hand erfolgen.