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Sie möchten eine Buchung nach §13b ohne Vorsteuerabzug erfassen, wissen aber nicht, wie Sie vorgehen können?
Wir erklären Ihnen die Vorgehensweise in den folgenden Schritten:
- Öffnen Sie das Arbeitsgebiet 'Stammdaten / Sachkonto'.
- Klicken Sie durch einen Doppelklick auf das Sachkonto und links bei der Navigation auf 'Steuerangaben'.
- Prüfen Sie nun, ob bei dem Sachkonto die Steuerart 'Umsatzsteuer beim Leistungsempfänger' vorbesetzt ist.
- Klicken Sie dann auf den Stift neben dem Steuerkennzeichen. Achten Sie darauf, dass auch in dem Steuerkennzeichen die Steuerart 'Umsatzsteuer beim Leistungsempfänger' hinterlegt ist.
- Nun klicken Sie auf die Registerkarte Steuerschlüssel und führen einen Doppelklick auf den hinterlegten Steuerschlüssel aus.
- Wechseln Sie jetzt auf die Registerkarte 'Steuersatz' und entfernen die UVA-Positionen aus dem Steuerschlüssel, da die UVA-Zuordnung in den Konten erfolgen muss.
- 'Bestätigen/Schließen' Sie das Fenster und klicken anschließend auf die Registerkarte 'Allgemein'. Hier können Sie nun die Funktion ‘Vorsteuer ist nicht voll abzugsfähig‘ aktivieren.
- Klicken Sie jetzt erneut auf die Registerkarte 'Steuerschlüssel', um den Steuerschlüssel erneut zu öffnen und dort auf die Registerkarte 'Steuersatz'. Hier können Sie nun den nicht abzugsfähigen Anteil, in diesem Fall 100%, hinterlegen.
- Definieren Sie hier auch das Konto, wo die nicht abzugsfähige Steuer hingebucht werden soll. Beachten Sie dabei, dass das dort hinterlegte Konto die Steuerart 'Nicht steuerbar' aufweisen muss.
- Stellen Sie noch sicher, dass im Aufwandskonto und im Steuerkonto der Umsatzsteuer die korrekte UVA-Position hinterlegt ist. Im Steuerkonto der Vorsteuer darf keine UVA-Position hinterlegt sein.
Nun sollte der Geschäftsvorfall korrekt in der UVA dargestellt werden.