Wissenswertes
Geht ein Mitarbeiter in Rente, muss der Arbeitgeber der Deutschen Rentenversicherung vor dem Rentenbeginn die letzten beitragspflichtigen Einnahmen des Beschäftigten melden. Hier erfahren Sie, wie Sie diese Aufgabe mithilfe der Software von HS erledigen.
- Starten Sie die Anwendung HS Personalwesen bzw. HS Personalabrechnung.
- Rufen Sie das Arbeitsgebiet "Personal" auf, doppelklicken Sie in der Datenauswahlliste auf den entsprechenden Mitarbeiter und wählen Sie den Bereich "Zur Person – Ein-/Austritte" aus.
- Aktivieren Sie dort unterhalb der Liste zu den Ein- und Austritten das Kontrollkästchen "DEÜVMeldung für Rentenberechnung erzeugen (Meldegrund 57)".
- Daraufhin wird darunter das Feld "Meldung in" eingeblendet. Dort geben Sie an, wann (MM.JJJJ) die DEÜV-Meldung erzeugt werden soll.
- Wenn Sie im angegebenen Monat (siehe oben) die Verdienstabrechnung berechnet haben, befindet sich die 57er-Meldung im MeldeCenter Ihrer HS-Anwendung. Über die Schaltfläche "Meldung senden/empfangen" können Sie diese DEÜV-Meldung entweder in einem Meldeprotokoll ausgeben und über sv.net versenden oder sie direkt übermitteln (nur mit HS-Modul Monats-DEÜV möglich).

Hinweis: Die Meldung wird an die gesetzliche Krankenkasse des Mitarbeiters versendet und von dort an die Deutsche Rentenversicherung weitergeleitet.
Weitere Informationen
- Wenn Sie angegeben haben, dass die Meldung im Dezember erstellt werden soll, dann wird nur eine 50er-Jahresmeldung erstellt. Diese hat Vorrang vor der 57er-Meldung. Eine 57er-Meldung muss nicht mehr erstellt und versendet werden.
- Die 57er-Meldung meldet das beitragspflichtige Entgelt für den Zeitraum, der im laufenden Jahr noch nicht gemeldet wurde.
- Beitragspflichtige Einnahmen aus dem laufenden Jahr, die mit dem Abgabegrund 57 einmal gemeldet wurden, werden weder bei der nächsten Jahresmeldung noch bei der Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses erneut gemeldet.