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Damit in der Umsatzsteuer-Voranmeldung (UVA) des neuen Geschäftsjahres nur die Steuern des neuen Jahres ausgewiesen werden und die Verprobung korrekt ist, müssen die Salden der Steuerkonten im alten Jahr zusammengeführt werden. Dafür steht Ihnen die Abschlussart 'Zusammenführung' zur Verfügung, mit deren Hilfe die erforderlichen Buchungen automatisch erstellt werden.
Was übernimmt die Abschlussart 'Zusammenführung' für Sie?
- Für alle Steuerkonten wird der Saldo im alten Wirtschaftsjahr auf einem Konto zusammengeführt, z.B. das Konto 1789 'Umsatzsteuer lfd. Jahr'.
- Das Zusammenführungskonto wird abgeschlossen und der Saldo auf ein Konto vorgetragen, das im neuen Wirtschaftsjahr die Steuer des Vorjahres ausweist, z.B. das Konto 1790 'Umsatzsteuer Vorjahr'.
Was müssen Sie tun?
- Konto "Altes Wirtschaftsjahr": z.B. 1789 'Umsatzsteuer lfd. Jahr'
- Konto "Neues Wirtschaftsjahr": z.B. 1790 'Umsatzsteuer Vorjahr'
- Kontoart: (sonstiges) Bilanzkonto
- Zuordnung: Passivkonto
- Steuerart: nicht steuerbar
Die Zusammenführungskonten für das alte und neue Wirtschaftsjahr müssen vorhanden sein (Arbeitsgebiet Stammdaten / Sachkonto):
- Ordnungsbegriff / Bezeichnung: z.B. ZUS 'Zusammenführung Steuerkonten'
- Abschlussart: Zusammenführung
- Altes Wirtschaftjahr: z.B. 1789 'Umsatzsteuer lfd. Jahr'
- Neues Wirtschaftsjahr: z.B. 1790 'Umsatzsteuer Vorjahr'
- Schlussbilanzkonto: z.B. 9901 'Jahresabschluss Sachkonten'
- Eröffnungsbilanzkonto: z.B. 9001 'Saldovorträge Sachkonten'
Bereichszuordnung:
Hinzufügen eines Bereichs nach Kontoart 'Steuerkonto'
- Eine Abschlussgruppe für die Zusammenführung der Steuerkonten muss vorhanden sein (Arbeitsgebiet Weitere Stammdaten / Abschlussgruppe):
- Wenn alle Vorbereitungen getroffen sind, führen Sie den Jahresabschluss für die Abschlussgruppe ZUS 'Zusammenführung Steuerkonten' durch (Arbeitsgebiet Belege / Jahresabschluss).