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In einigen Fällen darf die Vorsteuer nicht vollständig geltend gemacht werden, z.B. bei teilweise privat benutztem Firmen-PKW. Hierfür haben Sie die Möglichkeit, ein Steuerkennzeichen einzurichten, mit dem der nicht abzugsfähige Anteil automatisch aus der Vorsteuer herausgerechnet wird, was die Anzahl der erforderlichen Buchungen deutlich reduziert.
- Gehen Sie in Stammdaten / weitere Stammdaten / Steuerkennzeichen.
- Öffnen Sie das gewünschte Steuerkennzeichen mit einem Doppelklick oder legen Sie über 'Neu anlegen' ein weiteres Steuerkennzeichen mit der Steuerart Vorsteuer an.
- Setzen Sie den Haken bei 'Vorsteuer ist nicht voll abzugsfähig'.
- Wechseln Sie auf die Registerkarte 'Steuerschlüssel' und öffnen Sie diesen mit einem Doppelklick.
- Auf der Registerkarte Steuersatz können Sie nun den Anteil in Prozent angeben, welcher nicht fällig ist (zwischen 0 und 99%) und angeben, wie dieser Anteil gebucht werden soll ('Nettobetrag erhöhen' oder 'Auf festes Konto').
- Zum Schluss verlassen Sie den Steuerschlüssel über Bestätigen/Schließen und anschließend das Steuerkennzeichen über Speichern/Schließen.
Hinweis: Beachten Sie bitte, dass die UVA-Zuordnung in diesem Fall nicht über den Steuerschlüssel erfolgen kann, sondern beim Steuerkonto hinterlegt werden muss.