Hier erfahren Sie, wie Sie als Arbeitgeber die Abmeldung für die Krankenkasse erstellen, wenn ein Beschäftigter länger als einen Kalendermonat Krankengeld bezogen hat.
Nach dem Bezug von Krankengeld bleibt das arbeitsrechtliche Beschäftigungsverhältnis bestehen. Wird die Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt jedoch nicht wieder aufgenommen, erwartet die Krankenkasse nach einem Monat die DEÜV-Meldung mit dem Meldegrund 34. Bitte verwenden Sie dabei das Tageskennzeichen "KE - Krank nach Ende Krankengeld“. Bei der Abmeldung ist als Arbeitsentgelt 0,- EUR anzugeben.
Gehen Sie in Ihrer Anwendung folgendermaßen vor: Öffnen Sie den Arbeits- und Fehlzeitenkalender. Navigieren Sie dazu zuerst zu "Abrechnung", dann zu "Bewegungsdaten" und schließlich zu "Arbeits- und Fehlzeitenkalender".
Nun können Sie die entsprechende Fehlzeit hinterlegen.
Nach erfolgreicher Berechnung des betreffenden Mitarbeiters finden Sie im Meldecenter die erforderliche DEÜV-34-Unterbrechungsmeldung. Bitte versenden Sie diese.