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HS Lohnabrechnung - Software für Gehaltsabrechnung und Personalabrechnung

Tipp: AAG-Meldung für Arbeitsunfall, Wegeunfall erstellen

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Bei einem Arbeits- oder Wegeunfall muss der Arbeitgeber 6 Wochen lang das Entgelt weiterzahlen. Man spricht hier von der s.g. Entgeltfortzahlung. Ist das Unternehmen des Arbeitgebers U1-pflichtig kann der Anteil der Lohnfortzahlung über die AAG-Meldung erstattet werden.
Für die AAG-Meldung hinterlegt man bei dem betroffenen Mitarbeiter unter Stammdaten / Bewegungsdaten / Arbeits- und Fehlzeitenkalender oder auch unter Stammdaten / Bewegungsdaten / Eingabe Verdienstabrechnung die Fehlzeit mit dem Tageskennzeichen "AU - Arbeitsunfall mit Entgeltfortzahlung" oder "WG - Wegeunfall mit Entgeltfortzahlung". Zusätzlich hinterlegt man die Lohnart für die Erstattung Entgeltfortzahlung (z.B. die Lohnart 0235 "Erfassung Entgeltfortz. krank" oder 0236 "Ermittlung Entgeltfortzahlung"). Nach der Berechnung des betroffenen Mitarbeiters steht die AAG-Meldung im Meldecenter zum Ausfüllen bereit.

Nach Ablauf dieser 6 Wochen wird in der Regel das Verletztengeld gezahlt. Dies beträgt im Gegensatz zum
Krankengeld 80 Prozent des Regelentgelts, darf aber nicht höher sein als das regelmäßige Nettoarbeitsentgelt. Davon abgezogen werden noch die Beitragsanteile zur Renten- und Arbeitslosenversicherung.
Das Verletztengeld wird meistens von den Krankenkassen im Auftrag der Berufsgenossenschaft an den Verletzten ausbezahlt, solange unfallbedingte Arbeitsunfähigkeit durch den behandelnden Arzt festgestellt worden ist.