Zum Hauptinhalt springen
Tipps der Woche: Lohnabrechnung

Tipp Lohnabrechnung: Abführung SV für Versorgungsbezugsempfänger

HS Produkte

Neu ab 01.07.2019 ist die verpflichtende Abführung der Beiträge aus Versorgungsbezügen durch den Arbeitgeber.
Um zukünftig SV-Beiträge korrekt zu berechnen und an die KVdR (Krankenversicherung der Rentner) abzuführen, hinterlegen Sie in den Personalstammdaten unter SV-Angaben / Versorgungsbezüge einen neuen Zeitraum ab 01.07.2019 und setzen den Haken bei Beitragsabführung KV/Beitragsabführung PV.

Beachten Sie, dass die Angabe, ob ein 'Mehrfachbezug' vorliegt, von entscheidender Bedeutung ist. Liegt kein Mehrfachbezug vor, werden Beiträge nur dann abgeführt, wenn sie 1/20 der Bezugsgröße übersteigen. Beiträge werden grundsätzlich nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze abgeführt.
Ob bei einem Mitarbeiter ein Mehrfachbezug vorliegt, wird über die Zahlstellenrückmeldung der Krankenkasse automatisch im Programm hinterlegt. Diese können Sie im Melde-Center in der Historie unter dem Verfahren der "Zahlstellenmeldungen" der jeweiligen Krankenkasse/Mitarbeiter einsehen.

Abführung SV für Versorgungsbezugsempfänger