Zum Hauptinhalt springen
Tipps der Woche: Lohnabrechnung

Tipp Lohnabrechnung: So rechnen Sie Kurzarbeit ab

HS Produkte

Mit der HS Lohnabrechnung ist das Abrechnen von Kurzarbeit problemlos möglich.

Rechnen Sie Ihre Mitarbeiter mit dem HS Personalwesen ab, gehen  Sie in das Arbeitsgebiet "Extras/Einstellungen/Arbeitseinstellungen/Erweiterungsmodule" und haken die Funktion des Erweiterungsmoduls "Kurzarbeitergeld" an. Anschließend steht Ihnen unter "Verdienstabrechnung/Bewegungsdaten/Eingabe Kurzarbeit..." die entsprechende Eingabemaske zur Verfügung.

Verwenden Sie die HS Personalabrechnung, ist der Erwerb des Erweiterungsmoduls Kurzarbeit notwendig. Nach dem Erwerb und Aktualisierung der Lizenz steht Ihnen die Arbeitsgebiete wie oben beschrieben zur Verfügung.

Beachten SIe bitte: Vorraussetzung zur Eingabe und Abrechnung von Kurzarbeit in der Lohnanwendung ist die Beantragung einer KUG-Stammnummer beim zuständigen Arbeitsamt.

Informationen und eine entsprechende Anleitung zur Eingabe Kurzarbeit finden Sie im Handbuch Kapitel 12.9 "Kurzarbeitergeld".